Regierung will bei Demos weiterhin den Veranstaler in die Pflicht nehmen
Trotz Urteil des Verwaltungsgerichts wird ein Gesetz geprüft
Veranstalter von Demonstrationen im Kanton Luzern sollen die Polizeikosten auch weiterhin mittragen. Dies schreibt die Luzerner Regierung als Reaktion auf ein Urteil des Luzerner Verwaltungsgerichts. In diesem heisst es, dass die Kosten wegen Ausschreitung an Demos nicht mehr auf die Veranstalter abgewälzt werden können. Nun will die Luzerner Regierung ein Gesetz prüfen, welches die Veranstalter wieder in die Pflicht nehmen und ein Gesetz prüfen. Die Luzerner Regierung will vorläufig die Kosten für Polizeieinsätze nicht mehr auf die Veranstalter übertragen.
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