Mann wegen gefälschter Abfallgebührenmarken verurteilt

12. Juni 2015, 13:20 Uhr
Kantonsgericht Luzern korrigiert Urteil aus Vorinstanz
© Tommy Durrer
Kantonsgericht Luzern korrigiert Urteil aus Vorinstanz

Ein 35-jähriger Mann ist vom Luzerner Kantonsgericht wegen Fälschung von Abfallgebührenmarken verurteilt worden. Der Geschäftsführer mehrerer Dorfläden soll mindestens 2‘000 Bogen gefälschte Marken erworben und teilweise über zwei Geschäfte in Umlauf gebracht haben. Das oberste Luzerner Gericht hob einen Freispruch des Bezirksgerichts Willisau wegen Fälschung amtlicher Wertzeichen auf. Es verurteilte den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von knapp 10‘000 Franken, dies bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Der Beschuldigte beteuerte gemäss Gericht, er habe die Gebührenmarken in einem seiner Läden einem unbekannten Mann abgekauft und nicht gewusst, dass diese gefälscht worden seien. Der Unbekannte habe die Marken wegen einer Geschäftsaufgabe nicht mehr benötigt. Im Gegensatz zur Vorinstanz glaubt das Kantonsgericht dem Beschuldigten nicht. Dieser habe die Unechtheit der Marken bewusst in Kauf genommen und sich bereichern wollen und damit eventualvorsätzlich gehandelt.

veröffentlicht: 2. Mai 2014 12:44
aktualisiert: 12. Juni 2015 13:20