Stiftung Salle Modulable bekommt erneut Recht
Bereits im Februar hatte das Gericht auf Bermuda entschieden, dass der Butterfield Trust das Geld für die Salle Modulable zu Unrecht zurückgezogen hatte. In einer Nachverhandlung haben die Richter dieses Urteil nun bestätigt, teilt die Stiftung Salle Modulable mit. Die Richter folgen in den wesentlichen Teilen den Anträgen der Stiftung Salle Modulable.
Butterfield Trust muss die Gerichtskosten übernehmen
Der Gerichtsbeschluss regelt, dass die Stiftung Salle Modulable nun bis zum 15. Dezember 2015 Zeit hat, um dem Butterfield Trust eine Machbarkeitsstudie vorzulegen. Genaue Vorschriften zu dieser Machbarkeitsstudie haben die Richter keine gemacht. Die Planungskosten, welche der Trust übernehmen muss, dürfen höchstens 6,25 Millionen Franken betragen. Weiter haben die Richter entschieden, dass der Butterfield Trust die Gerichtskosten übernehmen muss.
Genugtuung bei der Stiftung Salle Modulable
Hubert Achermann, der Präsident der Stiftung Salle Modulable, freut sich über das Gerichtsurteil:
„Das sind für uns sehr erfreuliche Nachrichten. Der Richter hat den Versuch der Gegenseite, das Urteil nachträglich umzudrehen, abgeschmettert."
Noch ist das Urteil aber nicht definitiv. Die beiden Parteien haben die Möglichkeit, es innert sechs Wochen weiterzuziehen. Der Sprecher des Butterfield Trust, Sacha Wigdorovits, hat bereits nach dem Urteil im Februar angekündigt, dass er dies prüfen werde.