Licht an! Sehen und gesehen werden im Winter

12. Juni 2015, 13:40 Uhr
Tagfahrlicht-Obligatorium seit 1. Januar 2014

Seit inzwischen zehn Monaten ist in der Schweiz das Fahren mit Licht für alle motorisierten Fahrzeuge am Tag obligatorisch. Die Tagfahrlicht-Pflicht gilt etwa für Autos, Töffs und Lastwagen. Das Motto lautet „Motor ein, Licht an“ und das Obligatorium gehört zum Massnahmenpaket „Via sicura“. Wer sich nicht an diese Regel hält, riskiert eine Busse von 40 Franken.

Eingeschaltet sein müssen dabei die Tagfahrlichter oder die Abblendlichter. Und: Gerade jetzt in der dunklen Jahreszeit sind funktionierende Lichter unterwegs umso wichtiger.

Wer mit eingeschaltetem Licht unterwegs ist, wird besser wahrgenommen und verringert das Unfallrisiko. Dies gilt natürlich auch für Velofahrer. Dort ist die Beleuchtung in der Nacht und bei schlechter Witterung obligatorisch.

Wie sieht es in anderen Ländern aus? In Deutschland, Österreich, Frankreich oder Belgien wird das Fahren tagsüber mit eingeschalteten Fahrlichtern lediglich empfohlen, in Bulgarien, Finnland, Montenegro oder Island dagegen sind Autofahrer verpflichtet, die Lichter rund um die Uhr eingeschaltet zu lassen. In Italien gilt die Lichtpflicht nur ausserorts.

Mehr Informationen zum Thema gibt es beim TCS.

veröffentlicht: 29. Oktober 2014 10:58
aktualisiert: 12. Juni 2015 13:40