Fahrkostenabzug wird nicht auf 3'000 Franken begrenzt
Luzerner Kantonsparlament lehnt Vorschlag der Regierung ab
Das Luzerner Kantonsparlament hat verschiedene Massnahmen zu punktuellen Steuererhöhungen abgelehnt. Es verzichtet im Rahmen des Sparpakets damit auf bedeutende Mehreinnahmen im Umfang von knapp 23 Millionen Franken. Keine Chance im Parlament hatte beispielsweise eine Begrenzung des Fahrkostenabzugs von 3‘000 Franken.
Das Luzerner Kantonsparlament hat zudem weitere Vorschläge der Regierung abgelehnt. Somit wird im Kanton Luzern keine Minimalsteuer für Unternehmen geschaffen und der Eigenbetreuungsabzug für Kinder wird nicht abgeschafft.
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