Bundesrat Alain Berset eröffnet den Abstimmungskampf um die Präimplantations-Diagnostik. Es geht darum, ob bei einer künstlichen Befruchtung Zellen auf Erbkrankheiten untersucht werden dürfen. Um dies zu erlauben, muss die Bundesverfassung angepasst werden.
Die Bundesverfassung regelt den Umgang mit dem menschlichen Erbgut. Neu soll die genetische Untersuchung menschlicher Eizellen ausserhalb des Körpers gestattet werden. Darüber abgestimmt wird am 14. Juni.
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