Gattin lässt schwerkranken Ehemann im Stich
Weil sie ihren krebskranken Ehemann nicht früher hat behandeln lassen, muss die Gattin vielleicht schon bald ins Gefängnis
Vor dem Kriminalgericht Luzern musste sich heute eine 55-jährige Ärztin verantworten. Die Beschuldigte soll sich der Aussetzung strafbar gemacht haben, weil sie ihrem schwerkranken und sehr vermögenden älteren Gatten keine medizinische Versorgung hat zukommen lassen. Der 69-Jährige war vor 7 Jahren an Lungenkrebs gestorben, nachdem es zuvor schon während längerer Zeit eindeutige Anzeigen für das Krebsleiden gegeben hatte. Die Angeklagte selbst sieht sich als Opfer einer Verschwörung der Kinder des Verstorbenen. Diese würden seit Jahren versuchen, sie um ihr Erbe zu bringen, behauptete die Angeklagte.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon ein Jahr unbedingt. Sollte das Gericht auf «eventualvorsätzliche Tötung begangen durch Unterlassung» erkennen, fordert die Staatsanwaltschaft gar eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Das Urteil steht noch aus.