Bundesgericht will Standort Luzern nun doch nicht aufheben

19. Februar 2016, 07:06 Uhr
Luzerner Regierung reagiert mit Genugtuung
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Luzerner Regierung reagiert mit Genugtuung

Das Bundesgericht will den Standort Luzern nun doch nicht nach Lausanne verlegen. Die sozialrechtlichen Abteilungen sollen am Schweizerhofquai in der Stadt Luzern bleiben. Dies geht aus einer Stellungnahme der Luzerner Regierung zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes hervor. Die Luzerner Regierung nimmt diesen Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis, heisst es im Schreiben an das Bundesamt für Justiz. Im Herbst 2014 hatte das Bundesgericht angekündigt, man wolle eine langfristige Zusammenarbeit aller Abteilungen des Bundesgerichts in Lausanne prüfen. Dies hätte bedeutet, dass der Standort in Luzern aufgehoben würde. Wieso sich das Bundesgericht umentschieden hat, ist noch nicht klar. Darüber will das Bundesgericht voraussichtlich heute informieren.

veröffentlicht: 19. Februar 2016 03:56
aktualisiert: 19. Februar 2016 07:06