Luzerner Musiklehrer wehren sich erfolgreich gegen Lohnkürzungen

19. April 2016, 16:08 Uhr
Kantonsgericht hebt Sparmassnahme der Luzerner Regierung auf
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Kantonsgericht hebt Sparmassnahme der Luzerner Regierung auf

Die Musiklehrpersonen an den Gymnasien im Kanton Luzern müssen künftig nicht mehr für weniger Lohn länger arbeiten. Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Beschwerde der betroffenen Musiklehrer gutgeheissen.

Die Luzerner Regierung hatte Anfang 2015 beschlossen, dass die Musiklehrpersonen an den Gymnasien vier Lektionen mehr arbeiten müssen und pro Jahr 5000 Franken weniger Lohn erhalten. Von der Sparmassnahme waren insgesamt 140 Musiklehrer betroffen. 99 von ihnen legten im Februar 2015 Beschwerde gegen die Sparmassnahme des Luzerner Regierungrates ein.

Das Kantonsgericht gab den Musiklehrern nun teilweise recht. Es erklärte die Sparmassnahme im Rahmen einer Normenkontrolle für ungültig, wie aus dem Urteil hervorgeht. Es hob die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung und die Herabsetzung der Lohnklasse durch die Regierung auf.

Wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung darlegt, widerspreche die pauschale Herabsetzung der Lohnklasse der vom Parlament erlassenen Besoldungsordnung. Hinzu komme, dass die Lehrer so nicht gleich behandelt werden wie an anderen Gymnasien, wenn sie nun mehr Lektionen aber dafür weniger Lohn haben. Die Regierung muss damit den Lehrern die vorgenommenen Kürzungen zurückzahlen.

Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

7. März 2020 - 00:11

Kantonsgericht stärkt den Luzerner Musiklehrern an Gymnasien den Rücken

David von Moos
veröffentlicht: 19. April 2016 15:13
aktualisiert: 19. April 2016 16:08