Keine Kurspflicht mehr für Hundehalter

6. Dezember 2016, 17:02 Uhr
Ab 01.01.2017 wird die Kurspflicht auf eidgenössischer Stufe abgeschafft
© Staatsanwaltschaft Luzern
Ab 01.01.2017 wird die Kurspflicht auf eidgenössischer Stufe abgeschafft

Ab dem 01.01.2017 gibt es in der Schweiz die Kurspflicht für Hundehalter nicht mehr. Wer sich einen Hund kauft, muss mit diesem nicht mehr in einen obligatorischen Kurs. Warum aber genau?

Diese Entscheidung fällte der National- und Ständerat in diesem Jahr. Seit 2008 gab es die Kurspflicht. Nun wird sie also abgeschafft. Einerseits hätten zu viele Hundehalter die Kurse geschwänzt, seien einfach nicht erschienen. Andererseits konnte auch nie eindeutig belegt werden, dass die Kurse die notwendige Wirkung zeigen. Hunde-Attacken oder Übergriffe wurden dadurch nicht speziell verringert.

Entscheidung liegt nun bei den Kantonen
Die Abschaffung der Kurspflicht ist jedoch alleine auf eidgenössischer Stufe. Das heisst, die einzelnen Kantone können eine Kurspflicht einführen oder diese beibehalten. Wenn sie denn wollen.

Wie sieht es in der Zentralschweiz aus?
In sämtlichen sechs Zentralschweizer Kantonen wird die Kurspflicht per 01.01.2017 abgeschafft. Aber, in allen Kantonen gilt, wenn dem Veterinäramt auffällt, dass jemand mit seinem Hund nicht richtig umgeht oder das Veterinäramt solche Meldungen erhält, dann können Hundehalter doch zum Kurs gezwungen werden.

Sind alle Hundearten von der Kurspflicht befreit?
Ja! Egal ob Listenhunde wie zum Beispiele sogenannte Kampfhunde wie Dobermann, Pitbull oder auch Rottweiler oder Pudel, alle Hunde sind von der Kurspflicht befreit.

Experten hingegen empfehlen genau gleich solche Hundekurse zu besuchen, auch wenn diese nicht mehr vorgeschrieben sind. Insbesondere wenn man zum ersten Mal einen Hund kauft.

6. März 2020 - 23:10

Wie weiter nach der Aufhebung des nationalen Hundekurs-Obligatoriums

Philipp Breit
veröffentlicht: 9. Dezember 2016 05:00
aktualisiert: 9. Dezember 2016 05:00