Asylwesen: Gemeindeverteilung in Luzern wird aufgehoben

28. Dezember 2016, 10:25 Uhr
Damit entfallen die Ersatzabgaben für die Gemeinden
© Broschüre Bundesamt für Migration
Damit entfallen die Ersatzabgaben für die Gemeinden

Die Gemeindeverteilung, welche die Luzerner Gemeinden zur Aufnahme von Personen aus dem Asylbereich verpflichtet, wird per Ende 2016 aufgehoben. Ein Grund dafür ist die deutlich ruhigere Lage im Asylwesen. Zudem bestehen mittlerweile ausreichend Plätze in den kantonalen Asylzentren.

Im Kanton Luzern werden die Gemeinden ab dem neuen Jahr nicht mehr systematisch verpflichtet, Asylsuchende aufzunehmen. Seit dem Sommer habe die Zahl neuer Asylgesuche in der Schweiz stetig abgenommen, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung. Die vorhandenen Unterkünfte würden deshalb ausreichen. Mit der Aufhebung der Pflicht entfallen für die Gemeinden auch die bisherigen Ersatzabgaben. Der Kanton Luzern behält sich aber vor, auch künftig die Möglichkeit der Gemeindeverteilung wieder zu aktivieren, sollte es zu einem markanten Anstieg an Asylgesuchen kommen.

veröffentlicht: 28. Dezember 2016 10:11
aktualisiert: 28. Dezember 2016 10:25