Ehepaar hatte zu unrecht Sozialhilfe bezogen

8. März 2017, 06:25 Uhr
Schwerkranker Sohn und psychische Probleme als Motiv
© Andrea Stoll
Schwerkranker Sohn und psychische Probleme als Motiv

Das Luzerner Kriminalgericht hat ein Ehepaar zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 47-jährige Mann und seine 55-jährige Frau hatten zwischen 1999 und 2015 zu Unrecht Sozialhilfe bezogen.

Das Ehepaar hatte bei der Gemeinde gewisse Einnahmen nicht angegeben. Insgesamt bezog das Paar so 380'000 Franken. Anspruch hätte es jedoch nur auf rund die Hälfte des Geldes gehabt. Als Motiv nannte der Staatsanwalt die durch die schwere Behinderung des Sohnes verursachte psychische Belastung und die finanziellen Probleme. Das Ehepaar akzeptiert das im abegkürzten Verfahren gefällte Urteil. Damit ist der Entscheid des Kriminalgerichts rechtskräftig.

veröffentlicht: 8. März 2017 06:19
aktualisiert: 8. März 2017 06:25