Spickenden Matura-Schülern drohen härtere Strafen

3. April 2017, 14:18 Uhr
Luzerner Regierungsrat verschärft Disziplinarmassnahmen
© RET Sursee-Mittelland
Luzerner Regierungsrat verschärft Disziplinarmassnahmen

Der Luzerner Regierungsrat hat auf das neue Schuljahr hin 2017/18 die Regeln verschärft. Spickt und schummelt ein Schüler an einer Maturaprüfung, so kann er oder sie von der Prüfung ausgeschlossen oder sein Maturazeugnis für ungültig erklärt werden.

Bei den neuen Regeln geht es nicht nur um Abschlussprüfungen, sondern auch um Prüfungen während des Schuljahres, welche einen Einfluss auf die Maturanote haben. Die Entscheidung liegt jeweils bei den Schulen, wie sie gegen die schummelnden Maturanden disziplinarisch vorgeht.

Wiederholungstäter kann es besonders hart treffen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstössen liegt der Entscheid bei der Maturitätskommission. Diese könne den Maturanden von der Maturitätsprüfung ausschliessen oder das Maturitätszeugnis als ungültig erklären.

Schummelnde Schüler an der Kanti Sursee
Vor rund zwei Jahren wurde an der Kantonsschule Sursee eine umfassende Schummelaktion bekannt. Gleich mehrere Schüler und Schülerinnen hatten bei Maturaprüfungen geschummelt. Daraufhin kündigte der Regierungsrat an, das Reglement zu überprüfen und allenfalls zu verschärfen. Schulen werden mit dem neuen Reglement dazu verpflichtet, die Schüler und Schülerinnen ausdrücklich über das neue, mögliche Strafmass zu informieren. So soll garantiert werden, dass den Schülern bewusst sei, was für Konsequenzen Betrug an Prüfungen haben könne, schreibt die Luzerner Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung.

veröffentlicht: 3. April 2017 13:48
aktualisiert: 3. April 2017 14:18