Elektronische Fussfesseln für Zentralschweizer Straftäter

30. Mai 2017, 16:25 Uhr
Ab 2018 überwachen die Kantone gewisse Straftäter elektronisch
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Ab 2018 überwachen die Kantone gewisse Straftäter elektronisch

Auf den 1. Januar 2018 hin erhalten die Kantone die Möglichkeit, kurze Freiheitsstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen mit elektronischen Fussfesseln, «Electronic Monitoring», zu vollziehen. Der Kanton Luzern hat dabei die Verantwortung für die Umsetzung und die Überwachung in allen Zentralschweizer Kantonen.

Im Wohnheim Lindenfeld in Emmen wird die entsprechende Einsatzzentrale aufgebaut. Von dort aus werden die Häftlinge überwacht. Es gibt zweierlei Fussfesseln. Zum einen die klassische Art mit Radiofrequenz Überwachung. Bei dieser hat der Träger die Fussfessel an und in seinem Haus befindet sich ein entsprechendes Gegenstück. Dieses misst, ob sich die Person zur vorgeschriebenen Zeit auch tatsächlich im Haus aufhält. Die zweite Variante der Überwachung ist eine sogenannt GPS-Überwachung. Mit dieser wird geschaut, ob eine Person ein gewisses Rayon-Verbot nicht verletzt.

Wer kann eine Fussfessel tragen?
Ab 2018 ist es im Strafvollzug möglich, Freiheitsstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen von einer Dauer von 20 Tagen bis zu zwölf Monaten in der Form des «Electronic Monitorings» zu vollziehen. Zudem kann bei einer langen Freiheitsstrafe, unter bestimmten Voraussetzungen, die letzte Vollzugsstufe ebenfalls in der Vollzugsform von elektronischer Überwachung erfolgen. Eines ist klar: es braucht eine gründliche Vorabklärung ob eine Person überhaupt eine Fussfessel erhält oder nicht. Herrscht Fluchtgefahr oder gar die Gefahr, dass der Straftäter rückfällig wird, dann kriegt er auf keinen Fall eine elektronische Fussfessel. Das gilt unter anderem explizit für Sexualstraftäter, heisst es beim Kanton Luzern auf Anfrage.

Zusammenarbeit macht finanziell Sinn
Eine solche Form der elektronischen Überwachung gibt es bereits in anderen Schweizer Kantonen. Von diesen wollen auch die Zentralschweizer Kantone profitieren und tauschen sich regelmässig aus. Ein weiterer Pluspunkt für die gemeinsame Zusammenarbeit in der Zentralschweiz ist die Kostenteilung. Man könne sich so die Kosten für die Anschaffung des Systems teilen, sagt Stefan Weiss, Dienststellenleiter Justizvollzug beim Kanton Luzern. Pro Jahr kommen auf den Kanton Luzern so beispielsweise Kosten in Höhe von 100'000 Franken zu. Weiter muss jeder Kanton pro überwachter Person einen entsprechenden Beitrag an das Wohnheim Lindenfeld im Emmen zahlen.

6. März 2020 - 04:09

elektronische Fussfesseln für Straftäter

Philipp Breit
veröffentlicht: 30. Mai 2017 15:55
aktualisiert: 30. Mai 2017 16:25