Luzern: Initiative gegen Lehrplan 21 teils ungültig

10. Juli 2017, 14:49 Uhr
Mehrere Punkte verstossen gegen die Kantonsverfassung

Mehr Mitsprache für das Volk und das Parlament bei Bildungsreformen das verlangt eine Volksinitiative im Kanton Luzern. Die Regierung kommt nun aber zum Schluss, dass die Initiative teilweise ungültig ist.

Die vor rund einem Jahr eingereichte Volksinitiative «Bildungsreformen vor das Volk» verlangt mehrere Änderungen im Gesetz über die Volksschulbildung. Zum Beispiel sollen grundlegende Lehrplanänderungen vor deren Einführung dem Volk unterbreitet werden. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn eine zusätzliche Lektion Deutsch eingeführt werden soll. Den Anliegen des überparteilichen Initiativ-Komitees hat die Luzerner Kantonsregierung nun eine Abfuhr erteilt. Nach eingehender Prüfung sei man zum Schluss gekommen, dass die Initiative teilweise ungültig ist, teilte die Kantonsregierung am Montagvormittag mit.

Verstösse gegen Kantonsverfassung

Gleich in mehreren Punkten verstosse die Initiative gegen die Kantonsverfassung. Unzulässig sei etwa die Forderung, dass vom Regierungsrat beschlossene Lehrplanänderungen automatisch vors Volk kämen. Diese Forderung verstosse gegen die Kantonsverfassung und damit gegen übergeordnetes Recht.

Weiter verlangt die Initiative, dass interkantonale Vereinbarungen, wie zum Beispiel der Lehrplan 21, vom Kantonsparlament genehmigt werden und dem fakultativen Referendum unterliegen. Dies widerspreche der in der Kantonsverfassung festgeschriebenen Kompetenzregelung bei interkantonalen Verträgen.

Gültige Forderungen zum Teil schon erfüllt

Mit der Kantonsverfassung vereinbar sei hingegen die Forderung der Initiative, Fächer, Wochenstundentafeln und strukturelle Änderungen vom Kantonsparlament genehmigen zu lassen. Allerdings sei ein grosser Teil der Forderungen bereits erfüllt, so die Regierung.

Aus all diesen Gründen beantrage die Kantonsregierung dem Parlament, die Initiative als teilweise ungültig zu erklären und den gültigen Teil abzulehnen. Die Beratung im Kantonsparlament soll bis Ende Jahr erfolgen. Eine Volksabstimmung könnte frühestens im Mai 2018 stattfinden.

6. März 2020 - 03:51

Volksinitiative gegen Lehrplan 21

David von Moos / Michael End
veröffentlicht: 10. Juli 2017 11:35
aktualisiert: 10. Juli 2017 14:49