Badeunfall vom Lido muss vor Gericht

17. Juli 2017, 14:41 Uhr
Bundesgericht hiess Beschwerde gegen Einstellung des Verfahrens gut
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Bundesgericht hiess Beschwerde gegen Einstellung des Verfahrens gut

Ein Badeunfall im Strandbad Lido in Luzern vom Sommer 2014 muss vor Gericht verhandelt werden. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde gegen eine Einstellung des Verfahrens gut. Beim Badeunfall damals hatte sich ein Mann eine komplette Tetraplegie zugezogen.

Die Lausanner Richter haben eine Beschwerde des Betroffenen gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Luzern gutgeheissen. Es könne nicht klar davon ausgegangen werden, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten des Geschäftsführers und Sicherheitsverantwortlichen vorliege. Der heute gelähmte Mann hatte 2014 vom Steg aus einen Kopfsprung ins Wasser gemacht. Dieses war an der Eintauchstelle jedoch nur 1,2 Meter tief. Am Steg waren keine entsprechenden Warn- oder Verbotsschilder angebracht.

Das Bundesgericht hält fest, dass der weniger als einen Meter über der Wasseroberfläche liegende Laufsteg gerade Unerfahrene dazu einladen könne, dort ins Wasser zu springen, statt vom Sprungturm aus. Der Geschäftsführer habe bestätigt, dass dies tatsächlich regelmässig geschehe.

Urteil 6B_1055/2016 vom 04.07.2017

veröffentlicht: 17. Juli 2017 13:14
aktualisiert: 17. Juli 2017 14:41