SUVA-Betrüger von Kriminalgericht verurteilt

30. August 2017, 05:14 Uhr
Der 44-jährige Mann hat Leistungen abgezockt
© Roman Gibel
Der 44-jährige Mann hat Leistungen abgezockt

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 44-jährigen Mann verurteilt, der unter anderem bei der SUVA Leistungen ertrogen haben soll. Auch Sozialhilfe soll sich der Mann erschwindelt haben. Das Urteil lautet auf 20 Monate Gefängnis, sechs davon muss der Mann absitzen.

Der Mann meldete der SUVA, dass er im Jahre 2010 in Pakistan in einen Töffunfall verwickelt war. Dabei sei der Fahrer, sein Cousin, gestorben. Die Versicherung zahlte daraufhin für den Schadenfall fast 80'000 Franken. Abklärungen in Pakistan haben dann jedoch ergeben, dass es den Unfall gar nie gab. Belege wie zum Beispiel ein Polizeibericht, Arztzeugnis oder gar den Totenschein waren gefälscht. Hierfür verurteilte das Gericht den Mann wegen Betrugs und Urkundenfälschung.

Zwischen 2013 und 2014 hat der Mann zudem Sozialhilfe in Höhe von 35'000 Franken abgezockt. Er war zu diesem Zeitpunkt zu 100% krankgeschrieben, und erhielt deshalb die Sozialhilfe. Weil die Behörden dem Mann jedoch misstrauten, setzten sie einen Inspektor auf ihn an. Und dieser fand heraus, dass der Mann zur gleichen Zeit auch noch als Taxifahrer arbeitete in der Stadt Luzern. Der Inspektor habe sich sogar von ihm chauffieren lassen. Die Auswertung von Fahrtenschreiber und Einlageblätter konnten dann die Taxifahrten zudem beweisen.

Er habe Druck gehabt, da er Schulden hätte zurückzahlen müssen, so der Mann vor Gericht. Dieses verurteilte den Mann dennoch wegen gewerbsmässigem Betrug. Alles in allem erhielt der Mann eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Sechs davon muss er im Gefängnis absitzen.

Die Verteidigung des Angeklagten hat bereits angekündigt, dass sie das Urteil weiterziehen werden. Sie hatten einen Freispruch verlangt.

veröffentlicht: 30. August 2017 04:52
aktualisiert: 30. August 2017 05:14