Noch einmal in den Knast: Kiesunternehmer erneut verurteilt

19. Oktober 2017, 21:00 Uhr
Luzerner Kriminalgericht schickt 57-Jährigen zusätzliche 3 Monate ins Gefängnis
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Luzerner Kriminalgericht schickt 57-Jährigen zusätzliche 3 Monate ins Gefängnis

Ein bereits verurteilter Kiesunternehmer aus Luzern muss nochmals drei Monate ins Gefängnis. Das Kriminalgericht hat ihn wegen Delikten rund um den Konkurs gegen sein Unternehmen erneut schuldig gesprochen.

Der 57-Jährige Mann war bereits 2012 verurteilt worden. Das Luzerner Kriminalgericht sprach ihn damals schuldig, weil er rund um den Konkurs gegen seine Firma getrickst hatte. Urkundenfälschung und Vermögensdelikte im Umfang von knapp acht Millionen Franken waren es konkret. Die Strafe dafür war ein Jahr Gefängnis und weitere knapp zwei Jahre auf Bewährung. Weil nun weitere Delikte rund um das Konkursverfahren ausgekommen sind, hat das Gericht den Kiesunternehmer noch zu einer Zusatzstrafe verurteilt.

Im jüngsten Fall wurde dem Verurteilten vorgeworfen, dass er 2002 und 2003 seiner Frau drei Liegenschaften übertragen hatte, als das Konkursverfahren bereits am Laufen war. Dadurch habe er sein Vermögen vermindert und damit letztlich Gläubiger geschädigt. Dafür soll er nun erneut drei Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch an das Luzerner Kantonsgericht weitergezogen werden.

veröffentlicht: 20. Oktober 2017 06:15
aktualisiert: 20. Oktober 2017 06:15