Luzerner Kriminalgericht verurteilt 23-Jährigen wegen 14 Straftaten

7. November 2017, 21:09 Uhr
Vergehen reichen von Körperverletzung über Urkundenfälschung bis hin zu Betrug
© Luzerner Polizei
Vergehen reichen von Körperverletzung über Urkundenfälschung bis hin zu Betrug

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 23-jährigen Mann aus Afghanistan wegen Schlägerien, Betrug und mehr zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Diese wird aber zugunsten einer stationären Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben, wie es im Urteil heisst, das am Dienstag publiziert wurde. Der Verurteilte muss ausserdem die Verfahrenskosten von über 27'000 Franken tragen.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Freiheitsstrafe verlangt, die Verteidigung lediglich deren zwei. Der Angeklagte zieht das Urteil nun an das Luzerner Kantonsgericht weiter.

Fusstritte und Faustschläge ins Gesicht

Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, am 1. August 2014 mit weiteren Beschuldigten bei einer Prügelei in der Stadt Luzern einen am Boden liegenden Mann mit dem Fuss getreten zu haben, sodass das Opfer Unterkiefer und Jochbogen brach. Danach tauschten sich die Beschuldigten per Audioaufnahmen auf dem Handy über die Tat aus.

Tags darauf soll der Verurteilte einen anderen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Zudem habe er eine Werbetafel in die Reuss geworfen und einer Frau auf den Kopf geschlagen.

Handys angeboten und nicht geliefert

Zwischen 2013 und 2014 bot er auf Auktionsplattformen im Internet 16 Personen Mobiltelefone zum Kauf an, die er jedoch weder besass noch auslieferte. Zudem fälschte er Unterschriften und schloss insgesamt elf Mobiltelefonverträge ab, um an Handys zu gelangen. Diese verkaufte er weiter. So entstand eine Deliktsumme von knapp 17'000 Franken.

Auch fälschte er die Unterschrift seines Bruders, um Bargeld von dessen Bankkonten zu erhalten. In dessen Namen liess er sich zudem einen Schweizer Pass ausstellen, welcher jedoch sein Passfoto enthielt.

Nummernschilder entwendet

Verantworten musste er sich vor den Richtern auch wegen Verkehrsvergehen. So schraubte er Nummernschildern bei parkierten Autos ab und brachte diese an einem nicht immatrikulierten Fahrzeug an. Mit diesem baute er wegen überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall, nahm die Nummernschilder wieder ab, und entfernte sich von der Unfallstelle.

Bereits vor diesen Taten war der junge Mann im Strafregister verzeichnet. Wegen diverser Vergehen und bedingter Haftstrafen musste er schliesslich 2012 für 14 Tage ins Gefängnis.

veröffentlicht: 8. November 2017 06:00
aktualisiert: 8. November 2017 06:00