Abstimmungsvorschau Stadt Luzern

15. November 2017, 20:13 Uhr
Das Stimmvolk entscheidet am 26. November über 3 Vorlagen
© Boris Macek
Das Stimmvolk entscheidet am 26. November über 3 Vorlagen

Am 26. November 2017 stimmt das Stadt Luzerner Stimmvolk über drei Vorlagen ab. Die Einführung des Rechnungsmodells HRM2, den Neubau des Schulhaus Staffeln sowie die Änderung in der Gemeindeordnung.

Die Luzerner Stadtregierung soll in eigener Kompetenz mehr Geld für den Kauf von Land ausgeben dürfen. Bislang liegt die Grenze bei 2 Millionen Franken, welche die Stadtregierung in Eigenregie sprechen kann. Dieser Betrag soll auf neu 30 Millionen Franken angehoben werden. Diese höhere Kompetenzstufe sei nötig, damit die Stadtregierung schneller handeln kann, wenn irgendwo ein Grundstück zum Verkauf steht. Gerade mit Blick auf die städtische Wohnraum-Politik könnte dies ein Vorteil sein. Die Stadtregierung habe von den Stimmbererchtigen den Auftrag erhalten, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. Und eine höhere Kompetenzstufe solle helfen, bei einem allfälligen Grundstück-Kauf schneller handeln zu können. Dies ist Teil der harmonisierten Rechnungslegungsmodell HRM2. Gegen die höhere Kompetenz sind die CVP, die SVP sowie die Jungfreisinnigen.

Neubau Schulhaus Staffeln & Anpassung Gemeindeordnung

Im Stadtteil Reussbühl soll eines der grössten Schulhäuser der Schweiz entstehen. Im Neubau des Schulhaus Staffeln sollen dereinst 30 Klassen und über 500 Schülerinnen und Schüler Platz finden. Zudem soll es eine neue Dreifach-Turnhalle geben. Der Stadtteil Reussbühl/Littau wachse enorm und werde auch weiterhin wachsen, daher sei dieser Mehrplatz notwendig. Das 60-jährige Schulhaus Staffeln ist veraltet und seit drei Jahren zudem wegen Schadstoff-Belastungen geschlossen. Dieses solle dann abgerissen werden.

In der dritten Vorlage geht es um die Gemeindeordnung und eine Anpassung für die Ombudsstelle. Diese gibt es seit drei Jahren. Haben städtische Angestellte eine Problem mit ihrem Arbeitgeber, also der Stadt Luzern, können sie diese externe Ombudsstelle kontaktieren. Diese soll dann versuchen den Konflikt zu lösen. Aktuell ist es so, dass bevor die Ombdusstelle aufgesucht wird, zuerst das Personalwesen kontaktiert werden muss und anschliessend noch ein Besuch bei der Schlichtungsstelle ansteht. Erst dann gelangt man an die Ombudsstelle. Neu soll der Zwischenschritt mit der Schlichtungsstelle entfallen. Weil dies jedoch in der Gemeindordnung geregelt ist, braucht es hierzu eine Volksabstimmung für die Anpassung.

Das Stadt Luzerner Stimmvolk entscheidet über die drei Vorlagen am 26. November 2017.

6. März 2020 - 02:48

Abstimmungsvorlagen der Stadt Luzern

Urs Schlatter
veröffentlicht: 15. November 2017 20:03
aktualisiert: 15. November 2017 20:13