Elektronische Fussfessel ist ab Januar im Einsatz

14. Dezember 2017, 20:11 Uhr
Kanton Luzern hat in der Zentralschweiz den Lead dabei

Eine Gefängnisstrafe in den eigenen vier Wänden absitzen. Klingt widersprüchlich, ist ab dem kommenden Jahr aber in der ganzen Schweiz möglich. In der Zentralschweiz wird dabei der Kanton Luzern in der Verantwortung sein.

Wer ab dem kommenden Jahr eine Freiheitsstrafe zwischen 20 Tagen und einem Jahr erhält, der kann diese Strafe möglicherweise zu Hause absitzen. Vorausgesetzt, die Person ist keine Gefahr für die Bevölkerung, kann neu eine elektronische Fussfessel getragen werden. Die betroffene Person kann in dieser Zeit weiterhin zur Arbeit und am jeweils einfach am Abend und am Wochenende zurück in den Vollzug.

Wie das genau funktioniert, seht ihr im Video oben.

veröffentlicht: 14. Dezember 2017 19:59
aktualisiert: 14. Dezember 2017 20:11