Kanton Luzern will Lehrpersonen häufiger überprüfen

6. Januar 2018, 06:11 Uhr
Lehrpersonen auf der «schwarzen Liste» sollen schneller erkannt werden
© Pixabay.com
Lehrpersonen auf der «schwarzen Liste» sollen schneller erkannt werden

Der Kanton Luzern prüft ab diesem Jahr erstmals systematisch, ob sich Lehrpersonen auf der sogenannten «Schwarzen Liste» der Eidgenössischen Konferenz der Erziehungsdirektoren befinden.

An Luzerner Schulen sollen nur Lehrpersonen unterrichten, die den hohen fachlichen und persönlichen Anforderungen dieses Berufs entsprechen. Werden sie diesen gerecht, dann erhalten sie eine sogenannte Unterrichtsbefugnis. Diese soll nun erstmals ab diesem Jahr regelmässig überprüft werden, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung. Dabei geht es um die schwarze Liste der Eidgenössischen Konferenz der Erziehungsdirektoren. Diese enthält die Namen von Lehrpersonen, denen in einem rechtskräftigen, kantonalen Verfahren die Unterrichtsbefugnis entzogen wurde - basierend auf kantonalem Recht.

Verschiedene Gründe möglich
Die Gründe für den Entzug können strafrechtliche Tatbestände sein. Aber auch andere Gründe sind möglich, etwa Sucht oder andere Krankheiten. Mit dem Vorgehen soll der Schutz der Kinder und Jugendlichen so weit wie möglich gewährleistet werden, teilte das Luzerner Bildungs- und Kulturdepartement mit. Zudem wolle man sicherstellen, dass eine sorgfältige Auswahl bei der Anstellung und Weiterbeschäftigung der Lehrpersonen vorgenommen wird.

Alle Lehrpersonen, die im Kanton Luzern tätig sind, werden in diesen Tagen über das Vorgehen informiert. Die Überprüfung wir künftig jeweils im zweiten und im fünften Anstellungsjahr wiederholt.

veröffentlicht: 6. Januar 2018 06:00
aktualisiert: 6. Januar 2018 06:11