Luzern: Verbrecherpaar zu mehrjähriger Haft verurteilt

16. Februar 2018, 11:42 Uhr
Das Verbrecherpaar knebelte, fesselte und bedrohte seine Opfer mit dem Tod
© Michi Huser
Das Verbrecherpaar knebelte, fesselte und bedrohte seine Opfer mit dem Tod

Das Luzerner Kriminalgericht hat eine 46-jährige Frau zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten und ihren 45-jährigen Mann zu 13 Jahren und 9 Monaten verurteilt.

Das Kriminalgericht fand die Deutsche und den Türken unter anderem des mehrfachen qualifizierten Raubes, der mehrfachen Freiheitsberaubung, des Hausfriedensbruchs sowie der Zechprellerei schuldig, wie aus dem Urteil hervorgeht.

In der Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte das Verbrecherpaar mit seinem ersten Opfer Anfang 2014 wegen eines Wohnungsinserats Kontakt. Es täuschte vor, die Wohnung besichtigen zu wollen, plante eigentlich aber einen Raubüberfall. Zwei Tage später tauchten die Beiden unangemeldet bei derselben Frau - dies unter dem Vorwand, einen Ohrstecker verloren zu haben. Dabei fesselten und knebelten sie die Frau und deren Lebenspartner. Zudem setzten sie Tränengas ein. Die Täter verliessen die Wohnung mit einer Beute im Wert von 70'000 Franken. Für beide Opfer bestand laut Staatsanwaltschaft Lebensgefahr.

Gleiches Vorgehen bei weiteren Verbrechen

Im Februar 2015 kontaktierten die Täter ein anders Paar aufgrund eines Inserats, in dem Aktien zum Verkauf angeboten wurden. Als sie bei ihnen auftauchten, fesselten und knebelten sie die Opfer und bedrohten sie mit dem Tod. Schliesslich verliessen sie die Wohnung mit einer Beute im Wert von 40'000 Franken.

Halbe Million erbeutet

Mitte 2015 fesselte und knebelte das Verbrecherpaar die Geschäftsinhaberin eines Goldschmiedateliers in Hochdorf LU und ihren Lebenspartner und bedrohten sie mit einer Schreckschusspistole. Das Täterpaar erbeutete 512'000 Franken. Zehn Tage später verliessen die beiden Kriminellen ein Hotel in Nottwil LU ohne die Rechnung von 9000 Franken zu bezahlen. Kurze Zeit nach der Flucht wurden sie verhaftet.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können an das Luzerner Kantonsgericht weitergezogen werden.

veröffentlicht: 16. Februar 2018 07:19
aktualisiert: 16. Februar 2018 11:42