Hunde-Leinenpflicht als Wildtierschutz

26. März 2018, 08:44 Uhr
Ab dem 01. April gilt die Leinenpflicht für Hunde

Um junge Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, müssen Hunde im Kanton Luzern vom 1. April bis 31. Juli 2018 im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden. Hundehalterinnen und Hundehalter, welche die Leinenpflicht missachten, riskieren eine Busse.
Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli gilt im ganzen Kanton Luzern eine Leinenpflicht für Hunde im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Durch freilaufende Hunde besonders gefährdet sind trächtige Rehe und ihre frisch gesetzten Kitze, junge Feldhasen, Füchse oder Dachse sowie am Boden brütende Vögel und ihre Gelege. Ein Versuchsprojekt mit Junghasen-Attrappen in einem anderen Kanton zeigt, dass diese sehr häufig von freilaufenden Hunden «erbeutet» werden, doppelt so häufig wie von Füchsen.
Hunde-Leinenpflicht wird kontrolliert
Die Hunde-Leinenpflicht ist seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung verankert. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald und andere Interessengruppen leisteten in den vergangenen Jahren sehr viel Aufklärungsarbeit, um Hundehalterinnen und Hundehalter verstärkt zu sensibilisieren. Mit Inkrafttreten der neuen Kantonalen Jagdgesetzgebung per 1. April 2018 gelten Widerhandlungen gegen die Leinenpflicht als Ordnungsbusse und können mit 100 Franken sanktioniert werden.
Der Kanton Luzern dankt den Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre Rücksichtnahme auf die Schutzbedürfnisse der Wildtiere und ihrer Jungen.

veröffentlicht: 26. März 2018 08:38
aktualisiert: 26. März 2018 08:44