Sozialversicherungszentrum kommt ins Parlament

8. Mai 2018, 07:52 Uhr
Eine Mehrheit war in der Vernehmlassung dafür
© Luzerner Zeitung / Pius Amrein
Eine Mehrheit war in der Vernehmlassung dafür

Im Kanton Luzern soll ein Kompetenzzentrum entstehen, das die Ausgleichskasse Luzern, die IV-Stelle Luzern und diejenigen Aufgaben zusammenfasst, welche die Dienststelle Wirtschaft und Arbeit erfüllt. Davon profitiert auch die Luzerner Staatskasse.

Durch die Schaffung des Sozialversicherungszentrums sollen aber nicht nur Synergien genutzt werden, sondern auch Kundennähe und Kundenfreundlichkeit gesteigert werden, schreibt der Luzerner Regierungsrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Botschaft an das Parlament.

5,3 Millionen Franken sparen
Das Sozialversicherungszentrum ist ein Ergebnis der sogenannten Organisationsentwicklung 2017, die mit einer Vielzahl von Massnahmen den Staatshaushalt um 40 Millionen Franken entlasten soll. Mit der Neuorganisation der Sozialversicherungen entstehen Sparmöglichkeiten. Die Regierung beziffert diese für die Jahre 2019 bis 2024 auf total 5,3 Millionen Franken, danach auf 4,8 Millionen Franken pro Jahr. Bund, Kanton und Gemeinden profitieren davon. Letzter schätzungsweise mit rund einer Million Franken pro Jahr.

Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung waren laut der Regierung überwiegend positiv. Die Mehrheit begrüsste die Errichtung eines solchen Zentrums an einem Ort. Lediglich die Grünliberalen und eine Gemeinde lehnten den Vorschlag ab. Der Kantonsrat befindet in seiner Juni-Session in erster Lesung und im September in zweiter Lesung darüber.

Start bereits 2019
Das neue Zentrum soll am 1. Januar 2019 den Betrieb aufnehmen. Die neuen Räumlichkeiten sollen durch die Ausgleichskasse Luzern erstellt und an das Zentrum vermietet werden. Das Sozialversicherungszentrum soll den Vollzug der AHV und der IV koordinieren und die obligatorische Arbeitslosenversicherung vollziehen. Es ist zudem zuständig für die Industrie- und Gewerbeaufsicht, die Prämienverbilligung oder die Ergänzungsleistungen.

Als oberste Organe des Sozialversicherungszentrums sollen ein Verwaltungsrat, eine Geschäftsleitung und eine Revisionsstelle eingesetzt werden. Für die Angestellten gilt das Personalrecht des Kantons Luzern.

Quelle: sda

veröffentlicht: 8. Mai 2018 06:14
aktualisiert: 8. Mai 2018 07:52