Gehörschutz-Verordnung - So reagieren Luzerner Guuggenmusigen

4. Juni 2018, 19:20 Uhr
Kantonsregierung unterstützt Verordnung zu Gehörschutzvorschriften

Ein Artikel in der Luzerner Zeitung sorgt gerade für Diskussionen in der Luzerner Guuggenmusig-Szene. Der Luzerner Regierungsrat unterstützt demnach eine Verordnung, welche Gratisgehörschütze bei Veranstaltungen ohne elektroakustisch verstärkten Schall und einem mittleren Schallpegel von über 93 Dezibel vorschreiben will – also möglicherweise auch bei Guuggenmusig-Konzerten an der Fasnacht.

Wie die Luzerner Zeitung berichtet, begrüsst die Luzerner Kantonsregierung in ihrer Stellungnahme zwei der drei Vorschriften: Die vorgesehene Forderung nach der Gratis-Abgabe von Gehörschützen und das Platzieren von Hinweisen. Sie lehnt jedoch eine Meldepflicht ab, weil sie nicht vollzogen werden könne.

Die Reaktion der «Vereinigte» und des LFK

Die Reaktion aus der Luzerner Fasnachtsszene kommt prompt. Linus Jäck, Präsident der «Vereinigte» bezeichnet die Pläne aus Bern in der Luzerner Zeitung als «Blödsinn». Etwas gelassener blickt Peti Federer vom Lozärner Fasnachtskomitees (LFK) der ganzen Sache entgegen. Das dereinst vielleicht notwendige Bereitstellen von Gehörschützen wäre für das Komitee «gut zu organisieren» und Hinweise auf hohe Lärmwerte könnte man platzieren.

Derweil wird das Thema auch in den sozialen Medien diskutiert! Bereits so ihre Ideen dazu haben die Luzerner Guuggemusigen «Musegg-Geischter» und «Ratteschwänz».

veröffentlicht: 4. Juni 2018 12:55
aktualisiert: 4. Juni 2018 19:20