Luzerner Kriminalgericht verurteilt Metzger

23. Juli 2018, 05:20 Uhr
Der 48-Jährige hatte Geld von seinem Betrieb für private Zwecke abgezweigt

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Metzger zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Er hatte aus seinem Betrieb Geld abgezweigte und die Buchhaltung durch Brandstiftung zerstört.

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Metzger, der aus seinem Betrieb Geld abzweigte und die Buchhaltung durch Brandstiftung zerstörte, zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Kriminalgericht verurteilte den Beschuldigten strenger, als die Staatsanwaltschaft beantragte. Diese hatte 36 Monate gefordert, die Hälfte davon bedingt. Gemäss Staatsanwaltschaft zweigte der Metzger von 2007 bis 2012 über 340'000 Franken aus seinem Betrieb für private Zwecke ab. Rechnungen an Kunden wurden Einzahlungsscheine des privaten statt des Geschäftskontos beigelegt, bei Kunden im Schlachthof bar einkassiert, in Casinos wurden Spieleinsätze mit der Karte des Geschäftskontos bezahlt.

Buchhaltung angezündet

Im Sommer 2012 entfachte der Metzger in seinem Büro ein Feuer, um die Buchhaltungsunterlagen zu vernichten und seine Vergehen und Verbrechen zu vertuschen. Der Metzger wurde vom Gericht, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, der Brandstiftung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Urkundenfälschung und -unterdrückung sowie des Steuerbetrugs schuldig gesprochen. Mit der Brandstiftung habe er skrupellos gehandelt, heisst es in dem Urteil. Er sei wenig kooperativ gewesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde an das Kantonsgericht weitergezogen.

veröffentlicht: 23. Juli 2018 05:20
aktualisiert: 23. Juli 2018 05:20