Doch keine Gebühren für Papierrechnungen

22. August 2018, 15:04 Uhr
Kantonsgericht heisst Beschwerde gegen Gebühr für Papierrechnung gut
© Tommy Durrer
Kantonsgericht heisst Beschwerde gegen Gebühr für Papierrechnung gut

Die Luzerner Kantonsregierung nimmt den Entscheid zurück, auf Papierrechnungen bei den Verkehrssteuern vom Strassenverkehrsamt eine Gebühr von 1,50 Franken zu erheben. Das Kantonsgericht hatte zuvor die Einsprache eines Autobesitzers gutgeheissen.

Der Kanton habe die Gebühr zu Unrecht erhoben, hielt das Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hebe die Massnahme auf, teilte die Regierung daraufhin mit. «Bereits bezahlte Gebühren für die Verkehrssteuerrechnung werden in der nächsten Steuerperiode gutgeschrieben», wird Regierungsrat Paul Winiker zitiert.

Hingegen bleibe die Gebühr für weitere Dienstleistungen des Strassenverkehrsamtes bestehen. Kunden könnten diese Zusatzgebühr vermeiden, wenn sie via E-Banking die Zustellung einer E-Rechnung veranlassen.

(Quelle: sda)

veröffentlicht: 22. August 2018 14:58
aktualisiert: 22. August 2018 15:04