Freigstellter Leiter der Asylzentren wehrt sich

26. September 2018, 11:44 Uhr
Adrian Portmann hat eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht

Der freigestellte Leiter der Luzerner Asylzentren, Adrian Portmann, will gegen seine Kündigung von Anfang Juni gerichtlich vorgehen. Wie Portmann mitteilt, habe er am Dienstag bei der Luzerner Regierung eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht.

Der 44-Jährige war nach knapp einem Jahr im Amt im Juni von seiner Funktion suspendiert worden. Gegen eine beschwerdefähige Verfügung über die Freistellung, die ihm von der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) Anfang September zugestellt worden sei, habe er den Rechtsweg ergriffen, teilte er am Mittwoch mit. Bei der Staatskanzlei hatte man noch keine Kenntnis von der Beschwerde.

Unnötig und unbegründet

Der Vollzug der Massnahme sei «unnötig und willkürlich» erfolgt, hiess es in der Mitteilung. Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei mit der Freistellung faktisch vorweggenommen worden, obwohl eine Kündigung bisher nicht vorliege. Seine Stelle sei öffentlich ausgeschrieben. Er sei seit Ende Juni krankgeschrieben, sagte der Betroffene auf Anfrage. Silvia Bolliger, Leiterin der Dienststelle, berufe sich bei ihrer Entscheidung, an der Kündigungsabsicht festzuhalten, auf die vorhandenen Unterlagen, eigene Erfahrungen und Rückmeldungen von Mitarbeitenden. Die Gesprächsmöglichkeiten zwischen dem Arbeitgeber und ihm seien vor und nach der Freistellung nicht genutzt worden. Trotzdem bekräftige der Mann seine Gesprächsbereitschaft und den Glauben an eine gütliche Einigung.

Quelle: sda

veröffentlicht: 26. September 2018 11:38
aktualisiert: 26. September 2018 11:44