LU: Reformierte Kirche will Pfarrerwahl abschaffen

12. November 2018, 19:16 Uhr
Am 9. Dezember kommt es zur Abstimmung über das Personalgesetz

Die reformierte Kirche des Kantons Luzern will die Volkswahl des Pfarrers abschaffen. Anders gesagt hat sie es schon getan. Weil aber ein Referendumskomitee dagegen ist und 1'100 Unterschriften gesammelt hat, kommt es nun am 9. Dezember 2018 zur Volksabstimmung über das Personalgesetz.

Wer in einer reformierten Kirchgemeinde Pfarrer oder Pfarrerin sein darf, entscheidet das Kirchenvolk. Diesen Frühling hat das Parlament der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Luzern dies für sich geändert. Neu soll der Vorstand der jeweiligen Kirchgemeinde diese Wahl vornehmen.

Der Widerstand dagegen ist aber gross. So hat ein Komitee unter dem Namen «Pro Volkswahl» das Referendum ergriffen und dabei über 1'000 Unterschriften ergriffen. Deshalb kommt es nun am 9. Dezember 2018 zur Volksabstimmung über das Personalgesetz. Es sieht Allgemein vor, alle Mitarbeitenden öffentlich-rechtlich anzustellen.

Abstimmung am 9. Dezember

Die Synode der Reformierten Kirche des Kantons Luzern findet, man müsse in der heutigen Zeit für bessere Anstellungsbedingungen sorgen. Statt befristet auf vier Jahre gewählt zu sein, sollen Pfarrerinnen und Pfarrer mit einem unbefristeten Vertrag diese besseren Bedingungen erhalten.

Gegner aber wollen die zentrale Errungenschaft der Reformation nicht einfach hergeben. Sie verlangen nun sogar, dass die Volkswahl von Pfarrerinnen und Pfarrern im Personalgesetz verankert wird.

Die Volksabstimmung zum Personalgesetz ist am 9. Dezember. Die Stimmberechtigten reformierten Bürgerinnen und Bürger des Kantons Luzern erhalten noch diese Woche ihr Abstimmungs-Couvert.

5. März 2020 - 19:36

Reformierte Kirche will Volkswahl der Pfarrer abschaffen

Fabian Kreienbühl, Flavio Desax
veröffentlicht: 12. November 2018 14:24
aktualisiert: 12. November 2018 19:16