LU: Polizeistunde an hohen Feiertagen lockern
Die Polizeistunden an hohen Feiertagen soll im Kanton Luzern bei der nächsten Revision des Gastgewerbe-Gesetzes überprüft werden. Heute müssen die Lokale an sechs christlichen Feiertagen noch immer um 00:30 Uhr schliessen.
Die Gesetzesänderung hatte die SP-Fraktion mit einem Vorstoss verlangt, das Kantonsparlament hiess diesen grundsätzlich gut. Allerdings wurde der Vorstoss nicht als Motion sondern nur als Postulat überwiesen. Das bedeutet, dass das Gesetz nicht sofort angepasst wird, sondern erst im Rahmen einer nächsten Revision des Gastgewerbe-Gesetzes überprüft wird.
Gegen diese Änderung war SVP-Parlamentarier Pirmin Müller: «Wenn man an sechs Tagen im Jahr nicht tanzen kann, ist das sicher keine Einschränkung. In einer 24-Stunden-Gesellschaft ist es wichtig, dass es Tage gibt, an denen der Mensch zur Ruhe kommen kann.»
Das Tanzverbot an den sechs hohen Feiertagen Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag, Weinachten und Aschermittwoch hatte der Kanton Luzern bereits vor acht Jahren aufgehoben. Verlängerungen an diesen Tagen werden bisher aber nicht erteilt. Um halb eins ist Polizeistunde.