Lu: Freispruch für mutmasslichen Vergewaltiger

21. Dezember 2018, 10:33 Uhr
Der Staat muss dem Mann zudem eine Genugtuung zahlen
© ZVG / Luzerner Gerichte
Der Staat muss dem Mann zudem eine Genugtuung zahlen

Das Kriminalgericht Luzern hat einen 35-jährigen Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der Staat muss ihm eine Genugtuung und eine Entschädigung von total 9500 Franken zahlen und die Verfahrenskosten von über 53'000 Franken tragen.

Der Staatsanwalt hatte dem aus Bolivien stammenden Mann vorgeworfen, 2013 bis 2015 seine damalige Partnerin mehrmals misshandelt zu haben. Er beschuldigte ihn der Vergewaltigung, der versuchten sexuellen Nötigung, der Schändung, der Gefährdung des Lebens, der versuchten schweren und der einfachen Körperverletzung sowie der Drohung. Er forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Das Kriminalgericht Luzern sprach den Beschuldigten aber von Schuld und Strafe frei. Auf Tatvorwürfe, die sich auf Mallorca ereignet haben sollen, trat es mangels örtlicher Zuständigkeit nicht ein, wie dem am Donnerstag publizierten Urteil zu entnehmen ist.

Der Freispruch ist noch nicht rechtsfähig. Eine Begründung liegt noch nicht vor. Der Beschuldigte war 35 Tage in Untersuchungshaft gewesen, weshalb er laut Gericht Anspruch auf eine Genugtuung und Entschädigung habe.

(Quelle: sda)

veröffentlicht: 21. Dezember 2018 10:15
aktualisiert: 21. Dezember 2018 10:33