LU: Kriminalgericht verurteilt Mehrfach-Dieb

3. Januar 2019, 07:05 Uhr
Das Gericht hat den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt
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Das Gericht hat den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt. Der 52-Jährige aus Bosnien-Herzegowina soll unter anderem bei mehreren Diebstählen beteiligt gewesen sein.

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 52-Jährigen schuldig befunden, am Diebstahl von 64 Pneus beteiligt gewesen zu sein und aus einem Keller Musikgeräte und 2500 Schallplatten gestohlen zu haben. Es verhängte gegen den Mann eine bedingte Freiheitsstrafe von 19 Monaten. Das Kriminalgericht befand den Beschuldigten des Diebstahls, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, der Hehlerei und des Aufnehmens fremder Gespräche schuldig.

In die Kleine Emme geflüchtet

Der Beschuldigte war im Februar 2016 im Luzerner Stadtteil Littau verhaftet worden, als er vor der Polizei in die Kleine Emme flüchtete. Die Polizei war ausgerückt, weil bei einem Pneuhändler ein Einbruchalarm ausgelöst worden ist. Staatsanwaltschaft und Kriminalgericht kamen zum Schluss, dass der Beschuldigte mit einem Komplizen 64 Pneus gestohlen hatte. Von diesen konnte die Polizei nur 14 sicherstellen.

Tat teilweise abgestritten

Der Angeklagte bestreitet die Tat teilweise. Er sagte vor Gericht aus, dass er nur am Diebstahl dieser 14 aufgefundenen Pneus beteiligt gewesen sei. Er warf dem Pneuhändler vor, sich unrechtmässig bereichern zu wollen, indem er falsche Angaben zur Zahl der gestohlenen Reifen mache.

Musikgeräte, Instrumente und Schallplatten gestohlen

Bei den Ermittlungen stellte die Polizei fest, dass dem Beschuldigten ein weiterer Diebstahl anzulasten sei. So soll er zum Jahreswechsel 2015/2016 in Emmenbrücke aus einem Kellerabteil Musikgeräte, Musikinstrumente und 2500 Schallplatten gestohlen haben. Seine Lebensgefährtin verhökerte nachweislich die Ware auf einer serbischen Internet-Verkaufsplattform. In diesem Zusammenhang soll der Beschuldigte heimlich zwei private Gespräche aufgezeichnet haben, und zwar in der Wohnung jenes Mannes, aus dessen Kellerabteil er die Musikgeräte und Schallplatten gestohlen haben soll.

Seinen Namen geändert

Das Kriminalgericht geht davon aus, dass der aus Bosnien-Herzegowina stammende Beschuldigte ein «Kriminaltourist» sei. Zu seinen Ungunsten wertete es, dass er, um ein Einreiseverbot in die Schweiz zu umgehen, kurzerhand seinen Namen änderte. Das Luzerner Kriminalgericht verhängte eine Probezeit von vier Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung will das Urteil ans Kantonsgericht weiterziehen.

Quelle: sda

veröffentlicht: 3. Januar 2019 05:00
aktualisiert: 3. Januar 2019 07:05