Beschwerde gegen Aufhebung von Bahnübergängen

18. Januar 2019, 14:40 Uhr
Bundesverwaltungsgericht muss über Zukunft der Bahnübergänge zwischen Kriens und Horw entscheiden

Die Zukunft der Bahnübergänge zwischen Kriens und Horw LU wird vom Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die geplante Unterführung sei kein angemessener Ersatz für die beiden heutigen Niveau-Übergänge der Zentralbahn (ZB), teilten der VCS Luzern, Pro Velo Luzern und Anwohner am Freitag mit.

Gemäss der Mitteilung wurde je eine Beschwerde von Seiten der Anwohner und der Verbände eingereicht. Eine Beschwerde angekündigt hat auch der Stadtrat von Kriens, wie es in der Mitteilung sowie in einem Bericht von CH Media heisst.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte im Dezember 2018 die Plangenehmigung zur Aufhebung der Bahnübergänge erteilt und Einsprachen abgewiesen. Dieser Entscheid sei nicht nachvollziehbar, heisst es in der Mitteilung. Die geplante Unterführung sei kein angemessener Ersatz. Für die Fussgänger sei der Umweg unzumutbar, für die Velofahrer der Ausbaustandard.

Die ZB will die beiden Bahnübergänge Wegmatt und Krienserstrasse schliessen, weil ab 2021 mehr Züge verkehren.

(Quelle: sda)

veröffentlicht: 18. Januar 2019 14:29
aktualisiert: 18. Januar 2019 14:40