LU: Sechs Betriebe nach Alkoholtestkäufen verwarnt

13. Februar 2019, 13:42 Uhr
Fast jeder zweite geprüfte Betrieb verkaufte Alkohol an Jugendliche
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Fast jeder zweite geprüfte Betrieb verkaufte Alkohol an Jugendliche

Bei Alkoholtestkäufen im vergangenen Jahr haben im Kanton Luzern 28 Betriebe gegen das Gesetz verstossen. Nach Nachkontrollen erhielten sechs Betriebe eine kostenpflichtige Verwarnung und müssen bei einem weiteren Verstoss mit einem zeitlich beschränkten Alkoholverkaufsverbot rechnen.

Die Luzerner Polizei liess 2018 21 Restaurationsbetriebe und 41 Verkaufsgeschäfte testen, wie der Kanton am Mittwoch mitteilte. Dabei versuchten Jugendliche, die durch Fachpersonen begleitet wurden, alkoholische Getränke zu erwerben.

Die Bilanz zeigt, dass 45 Prozent der getesteten Betriebe alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften. Bei den überprüften Restaurationsbetrieben verstiessen rund ein Drittel gegen das Alkoholverkaufsverbot. Bei den Verkaufsgeschäften lag der Anteil sogar bei zwei Dritteln.

Sechs Betriebe verwarnt

Bei 25 Betrieben, die bei der ersten Testrunde illegal alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften, wurden Nachkontrollen durchgeführt. Dabei verstiessen wiederum sechs Betriebe oder 24 Prozent gegen das Gesetz.

Auch bei 32 Festwirtschaften wurden Alkoholtestkäufe durchgeführt. An 22 Orten bekamen die Jugendlichen illegal alkoholische Getränke. Die verantwortlichen Personen der Anlässe wurden ebenfalls verwarnt. Bei erneuten Verstössen gegen den Jugendschutz müssen sie mit einer Bewilligungsverweigerung künftiger Festanlässe rechnen.

Handlungsbedarf an Festanlässen

Aufgrund des Jugendschutzes dürfen weder alkoholische Getränke an unter 16-Jährige noch Spirituosen oder Alcopops an unter 18-Jährige verkauft werden. Die Ergebnisse zeigten, dass insbesondere bei Festanlässen Handlungsbedarf besteht. Hauptgrund dafür sei, dass an Festivals, Fasnachtsanlässen, Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen häufig ein Grossteil des Personals temporär angestellt ist und über wenig Erfahrung bei der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

(Quelle: sda)

veröffentlicht: 13. Februar 2019 12:06
aktualisiert: 13. Februar 2019 13:42