Luzern: Ausversehen auf Kollegen geschossen

5. März 2019, 05:10 Uhr
Kriminalgericht verurteilt 25-jährigen Mann
© Steve Z (Flickr)
Kriminalgericht verurteilt 25-jährigen Mann

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 25-Jährigen mit 15 Monaten bedingt bestraft, weil er mit einem Revolver gespielt und dabei einen Kollegen angeschossen und schwer verletzt hat. Das Gericht sprach den Beschuldigten der fahrlässigen schweren Körperverletzung und des unerlaubten Waffenbesitzes schuldig.

Der Vorfall ereignete sich 2015 in St. Urban. Der Beschuldigte und ein Kollege von ihm gaben an, sie hätten von einem unbekannten Mann einen Revolver und eine Pistole mit Munition geschenkt erhalten. Am nächsten Tag machten sie, in Begleitung von drei weiteren Personen, in einem Wald bei St. Urban Schiessübungen. Der Beschuldigte drückte mehrmals ab, doch löste sich kein Schuss aus seinem Revolver.

Schuss mit Folgen

Der Schuss löste sich später im Auto. Nachdem der Beschuldigte den Wagen auf einem Parkplatz angehalten hatte, spielte er erneut mit dem Revolver herum und zielte auf einen weiteren Kollegen, der neben ihm sass. Die Kugel durchbohrte den Oberarm des Opfers und blieb in dessen Oberkörper stecken. Was vor über vier Jahren passiert war, war weitgehend unbestritten und wurde zum grossen Teil auch vom Beschuldigten eingestanden. Umstritten war, ob der Beschuldigte wusste, dass der Revolver Munition enthielt. Das Gericht ging davon aus, dass der Beschuldigte glaubte, eine nicht geladene Waffe zu halten, dies nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten».

Der Beschuldigte soll dem Opfer eine Genugtuung von 15'000 Frankenzahlen und ihm den entstandenen Schaden vollständig ersetzen. Ferner soll der Beschuldigte dem Kriminalgericht Verfahrenskosten von über 16'000 Franken bezahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - Berufung wurde bereits angemeldet.

(Quelle sda)

veröffentlicht: 5. März 2019 04:53
aktualisiert: 5. März 2019 05:10