Missbrauch: Bischof Gmür appelliert an Eigenverantwortung

15. Mai 2019, 20:40 Uhr
Der korrekte Umgang mit Nähe und Distanz gehöre auch in der Kirche zum Alltag
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Der korrekte Umgang mit Nähe und Distanz gehöre auch in der Kirche zum Alltag

Bischof Gmür aus Basel appelliert in Sachen Missbrauch an die Eigenverantwortung des Kirchenpersonals. Gmür hatte sich gestern in Luzern kritischen Fragen im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche gestellt. Bischof Gmür erinnerte ausserdem daran, dass es in den letzten knapp 30 Jahren in der Schweiz weniger als 10 Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der katholischen Kirche gegeben hat.

Die stärkere Person, die Seelsorgerin oder der Seelsorger, sei verantwortlich für ihr Handeln, sagte Gmür. Es gehe darum, nichts zu vertuschen. Er erinnerte daran, dass es hierzulande im Rahmen der Kirche seit 1991 weniger als zehn gemeldete Missbrauchsfälle gegeben habe.

Gmür ist seit 2011 Bischof des Bistums Basel. Mit zehn Kantonen ist es das grösste Bistum der Schweiz. Über 1400 Seelsorgende sind in 511 Pfarreien im Dienst von über einer Million Gläubigen tätig. Laut eigenen Angaben stellen sich Bistum und Pfarreien auf die gesellschaftlichen Trends ein.

Richtlinien bereits viermal erneuert

In der Schweiz wurden bereits 2002 erstmals Richtlinien zum Umgang mit sexuellen Übergriffen in den Pastoralen erlassen. Diese habe man bisher viermal erneuert, zuletzt nach der Anti-Missbrauchskonferenz im Vatikan vom Februar, an der Gmür teilnahm.

Neu sei etwa, dass das Kirchenpersonal auch bei Erwachsenen bei einem Verdacht auf ein Offizialdelikt gegen den Willen des Opfers Anzeige erstatten müsse. Dabei gehe es einerseits um das Aufklären einer Straftat und anderseits um den Schutz künftiger Opfer.

Strafregisterauszug wird verlangt

Zudem verlange sein Bistum von allen, die aktiv im Dienst der Kirche stehen, bis am 30. September einen Strafregister- und Sonderprivatauszug. «Wir sammeln das und geben es an die Anstellungsbehörde weiter», sagte Gmür. Ein Register für Missbrauchstäter lehnte er dagegen ab, weil es gegen das Datenschutzgesetz verstosse.

Letzteres sei in der Schweiz recht stark. So sei es der Kirche mitunter nicht möglich, über Vorwürfe zu sprechen, wenn es die Betroffenen nicht wollten. Um sich nicht dem Vorwurf des Vertuschens auszusetzen, müsse er dann sagen, dass er nichts sagen dürfe. Es gehe um «Schweigen ohne Verschweigen».

Die Konferenz in Rom hielt fest, dass Übergriffe auf Minderjährige oder abhängige Personen ein Verbrechen ist. Am Treffen habe er aber festgestellt, wie unterschiedlich man in verschiedenen Teilen der Welt mit sexuellem Missbrauch umgehe. Für einige Teilnehmer sei es vollkommen neu gewesen, überhaupt darüber zu sprechen.

Nicht für ein freiwilliges Zölibat

Dort wo die Kirche ein geschlossenes System sei, herrsche ein grösseres Risiko für Missbrauch. Der Idee, man könnte die Problematik alleine durch einen freiwilligen Zölibat oder die Zulassung von Frauen zur Weihe entschärfen, folgte Gmür nicht.

Auf eine Frage aus der Synode, dem Luzerner Kirchenparlament, nach der Abschaffung des Zölibats antwortete der Bischof, er wisse nicht, ob er das noch erlebe. Die Weihe von Frauen könnte noch länger dauern. In gewissen Teilen der Welt stelle sich diese Frage nämlich gar nicht.

In seinem Bistum sei der Spielraum in Bezug auf die Arbeit von Frauen ausgereizt. Jede Stelle, die nicht an eine Weihe gebunden ist, stehe ihnen offen. «Es ist schmerzlich zu spüren, dass wir damit an eine Grenze gekommen sind.»

Quelle: sda

veröffentlicht: 15. Mai 2019 20:30
aktualisiert: 15. Mai 2019 20:40