Vier Jahre Haft für sexuelle Kindesnötigung

11. Juni 2019, 12:49 Uhr
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 48-jährigen Schweizer verurteilt
© Michi Huser
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 48-jährigen Schweizer verurteilt

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 48-jährigen Schweizer verurteilt, welcher sich während zwei Jahren am Kind seiner damaligen Freundin vergangen hat. Der Mann hatte den 10-jährigen Jungen dazu gebracht, ihn zu befriedigen. Er wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte weitergezogen werden.

Passiert seien diese Übergriffe in der Wohnung seiner Freundin – in der Dusche, im Bett oder auf dem Sofa. Der Mann sei eine Art «Vaterfigur» für den 10-Jährigen gewesen. Vor dem Luzerner Kriminalgericht hatte der 48-Jährige das Ganze jedoch abgestritten. Der Junge sei zum Opfer seiner Mutter geworden, welche ihn dazu gebracht haben soll, diesen «Quatsch» zu erzählen. Die Richter glaubten dem Mann aber nicht. Man habe bei ihm nämlich auch verbotene Pornografie gefunden, darunter auch Aufnahmen des Jungen auf der Toilette oder beim Umziehen.

Psychiatrie und vier Jahre Haft

Das Kriminalgericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Der Vollzug wird vorerst aufgeschoben, da der Mann in eine Psychiatrie überwiesen werden soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Kantonsgericht weitergezogen werden.

veröffentlicht: 11. Juni 2019 12:04
aktualisiert: 11. Juni 2019 12:49