Luzern: Mann wegen Stich mit Brotmesser verurteilt

6. September 2019, 09:48 Uhr
Der 45-jährige Afghane muss zudem das Land für 10 Jahre verlassen
© pixabay.com / Gadini / 360 images
Der 45-jährige Afghane muss zudem das Land für 10 Jahre verlassen

Der Mann, der im April 2018 in Luzern sein Opfer mit einem Brotmesser am Hals traf, ist der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Ins Gefängnis muss er nicht mehr, auch von einer stationären Therapie sieht das Kriminalgericht ab.

Der Beschuldigte erhält eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Donnerstag publiziert wurde. Das Gericht verhängte die Strafe teilbedingt, ein Jahr müsste der Mann absitzen. Weil er aber bereits über 16 Monate in Gefangenschaft verbrachte, hat er den unbedingten Teil schon verbüsst. Der aus Afghanistan stammenden Mann mit niederländischem Pass wird für zehn Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es liegt erst im Dispositiv vor.

Der Beschuldigte hatte vor der Tat reichlich Bier getrunken und stritt sich auf dem Kasernenplatz in Luzern mit mehreren Personen. Er ging sodann ins Haus seines Bruders, holte ein Brotmesser und griff damit einen der Männer an, der leicht am Hals verletzt wurde. Er habe nur mit dem Messer herumgefuchtelt, um dem späteren Opfer Angst einzujagen, beteuerte er vor Gericht.

Psychische Probleme

Die Anklage sah das anders. Sie hatte maximal fünf Jahre Gefängnis gefordert für versuchte vorsätzliche Tötung. Die Verteidigung plädierte auf einfache Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und sah zwölf Monaten Freiheitsstrafe bedingt als angemessen. Das Kriminalgericht geht von einer leicht verminderten Schuldfähigkeit aus. Der 45-Jährige war bei der Tat stark alkoholisiert und hatte in der Vergangenheit mit psychischen Problemen zu kämpfen, bei ihm wurde eine Schizophrenie diagnostiziert.

Der übermässige Alkoholkonsum habe bei ihm zur Symptomverstärkung seiner psychischen Erkrankung geführt, in diesem Zusammenhang sei die Tat zu sehen, argumentierte die Staatsanwältin. Der Beschuldigte bedürfe einer sozial-psychiatrischen Behandlung im stationären Rahmen. Diese sei in den Niederlanden durchzuführen, weil der Beschuldigte in der Schweiz nicht verankert sei.

Rückkehr

Das Gericht verzichtet allerdings darauf, eine stationäre Massnahme zu verhängen. Der Beschuldigte wird aus dem vorzeitigen Strafvollzug entlassen und schuldet dem Opfer eine Genugtuung von 4000 Franken sowie dem Gericht die Verfahrenskosten von 27'000 Franken. Zum Tatzeitpunkt weilte der Angeklagte bei seinem Bruder in der Schweiz in den Ferien. Er kam als Kind von Afghanistan nach Tadschikistan. Nach einer Flucht über Pakistan landete er schliesslich in den Niederlanden. Vor Gericht sprach er davon, nach Afghanistan zurückkehren zu wollen. Er könnte dort Kleider aus Russland importieren. Er habe jahrelang in Europa gelebt, hier aber nichts erreicht.

Quelle: sda

veröffentlicht: 5. September 2019 19:47
aktualisiert: 6. September 2019 09:48