Paul Estermann muss vor Gericht antraben

18. September 2019, 11:48 Uhr
Luzerner Springreiter soll Tiere gequält haben

Der Schweizer Springreiter Paul Estermann muss sich vor Gericht verantworten. Wie die Luzerner Staatsanwaltschaft mitteilt, muss sich der 56-Jährige wegen mehrfacher Tierquälerei verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Strafuntersuchung gegen den 56-jährigen Paul Estermann abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Schweizer Springreiter im April 2016 in Hildisrieden eine Stute mehrmals mit einer Dressurpeitsche wissentlich und willentlich mehrfach heftig und übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch schlug.

Wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung schreibt, wollte er damit ein besseres Trainingsergebnis erzielen. Aufgrund der Peitschenhiebe wurde das Pferd verletzt. Zudem soll der Beschuldigte auf gleiche Weise auch ein zweites Pferd derart geschlagen und verletzt haben.

Strafbefehl nicht akzeptiert
Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchung mit einem Strafbefehl abgeschlossen und den Beschuldigten wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz (Tierquälerei) mit einer bedingten Geldstrafe von 14'400 Franken und einer Busse von 3'600 Franken bestraft. Zudem muss der Springreiter die Verfahrenskosten von rund 1'500 Franken sowie seine Anwaltskosten bezahlen.
Der Beschuldigte hat gegen den Strafbefehl jedoch Einsprache erhoben. Damit landet der Fall nun vor dem Bezirksgericht Willisau. Wann der Prozess stattfindet ist noch nicht bekannt.

5. März 2020 - 09:52

Springreiter Estermann muss vor Gericht antreten.

Flavio Desax / Marco Zibung
veröffentlicht: 18. September 2019 11:37
aktualisiert: 18. September 2019 11:48