Radarwarnungen: Wann wird ermittelt?

5. Februar 2020, 20:23 Uhr
Es wird nicht aktiv nach Chats gesucht

Wie geht die Zentralschweizer Polizei mit Radarwarnchats in den sozialen Medien um? Rund 200 Personen wurden von der Kapo Bern verzeigt, weil sie auf den sozialen Medien vor Radarkontrollen warnten.

Für Franz Xaver Zemp, Chef Verkehr bei der Luzerner Polizei wäre ein solches Vorgehen auch in Luzern möglich. Er erklärt, dass es grundsätzlich denkbar ist, im Rahmen von Ermittlungen von Straftaten (zum Beispiel ein Raserdelikt) auch Handys zu kontrollieren.

Wird dabei zum Beispiel ein Chat gefunden, wo öffentlich vor Radarfallen gewarnt wird, müssen sie dem auch nachgehen. Aktiv danach gesucht wird aber nicht.

Seit 2013 verboten

Das öffentliche Warnen vor Polizeikontrollen und Radarkasten im Strassenverkehr ist in der Schweiz seit 2013 verboten. In einem Familienchat auf einen Radarkasten aufmerksam zu machen, gilt noch nicht als öffentlich. Wenn aber ein Chat mit dem Namen «Radarwarnungen Luzerner Hinterland» gefunden wird, muss man sich wohl schon eher erklären.

Ob in Whats App Chats oder nicht – Wer sich immer an Geschwindigkeitsbeschränkungen hält, hat auch nichts zu befürchten.

veröffentlicht: 5. Februar 2020 20:14
aktualisiert: 5. Februar 2020 20:23