Fischer streiten vor Bundesgericht über neue Fang-Technologie
Seit dem 1. September ist die Live-Sonar-Technologie auf dem Vierwaldstättersee verboten. Der gezielte Fang grosser Fische, wie Hechte, könne negative Folgen auf die Fortpflanzung und auf den Bestand der Tiere haben, so die Begründung der Fischereikommission Vierwaldstättersee.
Verbot schiesst über Ziel hinaus
Eine Gruppe von rund 40 Fischern lässt sich dieses Verbot nicht gefallen. Sie gehen gegen den Entscheid rechtlich vor, wie die «NZZ am Sonntag» berichtet. Mitte September haben sie ihre Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Verfasst wurde diese von den beiden Rechtsanwälten Christoph Jäger und Gregor Bachmann von Kellerhals Carrard. «Das Verbot schiesst über das Ziel hinaus und ist nicht verhältnismässig», erklärt Jäger gegenüber der Zeitung. Wenn man Fische schützen wolle, könne man das auch mit milderen Massnahmen. Zum Beispiel «Schonzeiten festlegen oder die Menge gefangener Fische beschränken».
Verbot auch auf Sarnersee
Neben dem Vierwaltstättersee ist Live-Sonar auch auf dem Sarnersee im Kanton Obwalden verboten. Dies seit Anfang des Jahres. Auch dort begründet man das Verbot mit den Risiken für den Fischbestand.