«Es fehlen über 1200 Unterbringungsplätze»: Erneute Asylnotlage im Kanton Luzern
Mit der Ausrufung der Notlage sollen alle involvierten kantonalen Dienststellen rasch agieren und benötigte Ressourcen bereitstellen können, wie die Luzerner Regierung am Montag mitteilte. Für Silvia Bolliger, Leiterin Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen eröffnen sich durch die Notlage wiederum neue Möglichkeiten: «Der finanzielle Spielraum wird grösser, Mietverträge können schneller abgeschlossen werden und wir können wiederum auf Zivilschutzanlagen der Gemeinden zurückgreifen.» Erst kürzlich wurde beispielsweise eine Notunterkunft in der Zivilschutzanlage in Schenkon in Betrieb genommen.
Die Situation spitzt sich zu: bis im Juli 2024 müssen noch 200 Personen untergebracht werden. Für Bolliger und die Dienststelle gilt es nun diese Plätze zu organisieren, die zusätzlichen Ressourcen durch die Notlage kommen dafür gerade recht.
Quelle: Tele 1/Juan Riande/PilatusToday/Andreas wolf
Es ist nicht das erste Mal, dass der Kanton Luzern die Notlage im Asyl- und Flüchtlingsbereich ausruft. Bereits im März 2022 hatte er die Notlage für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine ausgerufen, welche er im November dann auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich ausweitete. Im August 2023 konnte die Regierung die Notlage schliesslich wieder aufheben.
Prognose: Über 2700 zusätzliche Personen
Aufgrund der Prognose des Staatssekretariats für Migration (SEM) sei damit zu rechnen, dass dem Kanton Luzern 2024 1440 Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren und 1200 Personen mit Schutzstatus S zugewiesen würden, heisst es.
Die bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten sind laut Regierung praktisch ausgelastet. Die wegen befristeten Mietverträgen wegfallenden Plätze sowie der «sehr angespannte Wohnungs- und Immobilienmarkt im Kanton Luzern» erschwerten die Situation.
Hilfe von den Gemeinden ist gefragt
Die Luzerner Sozialdirektorin Michaela Tschuor sowie Sibylle Boos-Braun, Präsidentin des Verbands Luzerner Gemeinden, riefen die Gemeinden auf, freie Immobilien für die Unterbringung der Asyl- und Schutzsuchenden zu melden. Sie sei sich bewusst, dass der Kanton von den Gemeinden viel verlange, sagte Tschuor. Sie sprach aber auch von einer «grossen Solidarität» von Seiten der Gemeinden.
Kein Fokus auf Finanzen
Die Regierung weist darauf hin, dass das im Kanton Luzern geltende Zuweisungssystem für die Gemeinden mit Ersatzabgaben bis auf Weiteres nicht reaktiviert werde. Dennoch bleibe die Bewältigung der Situation eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Das Bonus-Malus-System, welches 2022 in Kraft war, löste gerade in der Gemeinde Meggen grosse Diskussionen aus. Diese mussten gar mit Hilfe eines Bundesgerichtsentscheids geklärt werden.
Glücklich, dass das Bonus-Malus-System vorläufig nicht reaktiviert wird, ist Boos-Braun. Die Vertreterin der Gemeinden betont, dass sich bereits in den letzten zwei Jahren alle Gemeinden dafür eingesetzt hätten, genügend Unterbringungsplätze zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Tele 1/Juan Riande/PilatusToday/Andreas wolf
So berichtete Tele 1 über die Diskussionen in Meggen 2022:
Quelle: Tele 1
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Erneut Task Force in der Verantwortung
Um die angespannte Situation bewältigen zu können, ruft die Regierung nicht nur die Notlage im Asyl- und Flüchtlingsbereich aus. Sie setzt auch eine Taskforce ein. Diese soll die Aktivitäten koordinieren. Der kantonale Führungsstab werde zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingesetzt, heisst es.
(sda/efl)