Windenergie in Luzern

Gewinnbeteiligung für Windrad-Nachbarn? Der Regierung passt die Idee

Jonathan Ernst, 25. Januar 2024, 11:49 Uhr
Windrad-Anwohnende sollen sich an den Anlagen zukünftig beteiligen können. Im Bild das höchste Windrad der Schweiz auf 2465 Meter über Meer beim Nufenenpass.
© KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT
Im Entlebuch stehen die einzigen grösseren Windkraftanlagen im Kanton Luzern. In der Vergangenheit scheiterten schon diverse Projekte – auch am Widerstand der Anwohnenden. Um die Akzeptanz zu fördern, möchten die Grünen die Bevölkerung mehr einbeziehen – jetzt nimmt die Regierung Stellung.

«Wir teilen die Haltung, dass die Akzeptanz von Windkraftanlagen in der Bevölkerung erhöht werden soll», schreibt die Regierung in einer Stellungnahme Anfang Woche. Diese Zustimmung freut die Grüne Partei des Kantons Luzern: «Damit ein Projekt erfolgreich umgesetzt werden kann, muss die betroffene Bevölkerung aus Sicht der Grünen in die Erarbeitung miteinbezogen werden.» Im nächsten Satz der Medienmitteilung werden sie konkreter: «Und sie soll auch wirtschaftlich profitieren können.»

Windkraftanlagen lassen sich im Kanton Luzern aktuell an einer Hand abzählen. Nebst wenigen kleinen Projekten wie demjenigen in Diegenstal in der Gemeinde Rickenbach, stehen nur im Entlebuch drei grössere Windräder. Im vergangenen Juli hat die Regierung über 20 geeignete Standorte im Kanton festgelegt, welche für weitere Standorte infrage kommen. Bis 2050 sollen da bis zu 60 Anlagen dazukommen.

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Übersichtskarte im Richtplantext zur Windenergie des Kantons Luzern

Im Herbst hat Kantonsparlamentarierin Korintha Bärtsch den erwähnten Vorstoss eingereicht. Die Kantonsregierung hat diese Woche darauf reagiert und schreibt, es sei insbesondere wichtig, «dass die lokale Bevölkerung und die betroffenen Gemeinden sich an Windkraftprojekten beteiligen können». Wer in Windkraftanlagen investiere, erhalte in der Regel eine gute Rendite.

Weiter schreibt die Regierung in der Stellungnahme: «Die Betreiberinnen und Betreiber von Windenergieanlagen werden so verpflichtet, den betroffenen Gemeinden und deren Bevölkerung die Möglichkeit zu bieten, sich am Projekt zu beteiligen.» Denkbar wären Beteiligungen an Energie- bzw. Aktiengesellschaften.

Dafür soll das Planungs- und Baugesetz geändert werden. Nebst der Beteiligungsmöglichkeit soll unter anderem die Zusammenarbeit mit den Gemeinden und deren Mitspracherecht neu geregelt werden. Dies geht aus dem Gesetzesentwurf hervor. Dieser bezwecke einen «raschen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie im Kanton Luzern, insbesondere der Windenergie».

Die aktuellen politischen Entwicklungen stimmen die Betreibenden von Windkraftanlagen positiv. Schon vor der jüngsten Stellungnahme der Kantonsregierung sagte Roland Aregger, Betreiber von zwei der drei bestehenden Luzerner Windrädern gegenüber PilatusToday und Tele 1: «Der Kanton Luzern hat nun die rechtlichen Grundlagen geschaffen». Dennoch sei es ein langer Prozess mit grossen Herausforderungen: die Planungsdauer, das lange Verfahren und Einsprachen aus der Bevölkerung. Darum sei es wichtig, die Bevölkerung bei neuen Projekten einzubeziehen.

Eine Beteiligungsmöglichkeit soll laut den Grünen die Akzeptanz in der Bevölkerung zusätzlich fördern. Ob dies die Mehrheit im Kantonsparlament auch so sieht, wird voraussichtlich im März besprochen.

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 25. Januar 2024 11:46
aktualisiert: 25. Januar 2024 11:49