Kanton Luzern plant Lockerung des Bettelverbots
Wer ohne Bewilligung öffentlich bettelt oder von Haus zu Haus geht, wird mit einer Busse bestraft, heisst es in den Vernehmlassungsunterlagen. Wer seine Grundbedürfnisse durch Betteln decken wolle, erhalte keine Bewilligung. Faktisch sei das Betteln im Kanton Luzern also nicht erlaubt.
Dies sei aber eigentlich nicht mehr zulässig, schreibt die Staatskanzlei Luzern in einer Mitteilung. Der Grund dafür ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aus dem Jahr 2021. Mit Verurteilung einer Roma wegen Bettelns hätte die Schweiz gegen den Kerngehalt des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstossen.
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Nun geht ein neuer Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, welcher das Betteln an allgemein zugänglichen Orten nur dann verbietet, wenn dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe oder Ordnung gestört wird. Auch wer andere Personen zum Betteln schickt oder unlautere Methoden dabei anwendet soll weiterhin bestraft werden können.
Die Luzerner Regierung hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement nun dazu ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses dauert bis Ende April.
(red.)