«Kein Handlungsbedarf»

Keine zusätzliche Sicherung von inoffiziellen Badeplätzen am Vierwaldstättersee

4. Dezember 2023, 14:45 Uhr
Nicht-offizielle Badestellen am Vierwaldstättersee werden nicht gesichtert. (Symbolbild)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die inoffiziellen Badestellen am Vierwaldstättersee werden nicht mit gelben Bojen gesichert. Der Luzerner Kantonsrat hat eine entsprechende Forderung mit 77 zu 23 Stimmen abgelehnt.

Kantonsrat Peter Fässler (SP) erhoffte sich von einer Markierung der inoffiziellen Badestellen mehr Sicherheit. Es komme an diesen Orten immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Badenden und Booten, erklärte er in seinem Postulat. Die Stellen sollen deswegen seeseitig saisonal sichtbar gemacht werden.

SVP, FDP, Mitte und GLP lehnten ab

Unterstützung erhielt Fässler im Rat aber nur von der eigenen Fraktion und von den Grünen. Deren Sprecherin Sabine Heselhaus sagte, die Bedürfnisse von Motorbootbesitzern dürften nicht über die der Allgemeinheit gestellt werden.

SVP, FDP, Mitte und GLP lehnten den Vorstoss ab, weil die nötigen Vorschriften bereits existierten. In diesem Sinne argumentierte auch Regierungsrätin Ylfete Fanaj (SP). Sie sehe keinen Handlungsbedarf, sagte sie.

Wer in der Nähe des Ufers badet, ist nach Darstellung der Regierung bereits durch die Bundesgesetzgebung geschützt. Motorboote dürfen demnach nur zum An- und Ablegen und mit gedrosseltem Tempo in die Uferzone fahren.

Schifffahrtsverbot wäre zweckwidrig

Der Regierungsrat führte in seiner schriftlichen Antwort zudem aus, dass mit gelben Bojen eine Wasserfläche für die Schifffahrt gesperrt werde. Viele Badeplätze befänden sich aber bei Landestellen von Kursschiffen, Hafeneinfahrten oder Bootshäusern. Dort wäre ein Schifffahrtsverbot zweckwidrig. Zudem dürfe bei Landestellen und Hafeneinfahrten gar nicht gebadet werden.

Der Regierungsrat gab ferner zu bedenken, dass in den für Badenden reservierten Flächen auch keine Stand-Up-Paddles mehr einwassern dürfen. Die Markierung bezeichnete er als aufwendig, denn die Bojen müssten im Seegrund verankert werden und zunächst ein formelles Verfahren durchlaufen.

(sda)

Quelle: sda
veröffentlicht: 4. Dezember 2023 14:45
aktualisiert: 4. Dezember 2023 14:45