Luzerner «Kiesbaron» muss hinter Gitter
Ein mitangeklagter 80-jährige Schweizer wurde ebenfalls wegen Steuerbetrugs verurteilt. Dies zu einer bedingten Geldstrafe von 38'400 Franken. Vom Vorwurf der Erschleichung einer falschen Beurkundung wurden beide freigesprochen, teilweise waren diese Tatvorwürfe bereits verjährt.
Die von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafen waren deutlich höher gewesen. Für den Hauptbeschuldigten forderte sie 3,5 Jahre unbedingt, für den Kompagnon eine bedingte Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es liegt erst im Dispositiv und somit noch ohne Begründung des Gerichts vor.
Strohleute eingesetzt
Die Vorwürfe gehen auf die Jahre 2007 bis 2017 zurück. Der Beschuldigte wollte als Leiter eines Kieswerks Landreserven für den Kiesabbau sichern. Der Mitangeklagte hatte mehrere geerbte Grundstücke zu verkaufen.
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Um die Käufe der landwirtschaftlichen Grundstücke abwickeln zu können, setzten die beiden Beschuldigten nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch einen befreundeten Bauer und die Frau des Hauptangeklagten als Strohleute ein.
Staat um 450'000 Franken geprellt
Bei den Grundstückgeschäften sollen die Beschuldigten in der Darstellung der Staatsanwaltschaft falsche Angaben über die Kaufpreise gemacht haben. Sie sollen damit den Staat um Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern in der Höhe von 450'000 Franken geprellt haben.