Nötigung und Störung der Polizei

«Mass-Voll»-Chef Rimoldi vom Luzerner Kantonsgericht schuldig gesprochen

David Migliazza, 15. September 2023, 16:14 Uhr
Nicolas A. Rimoldi will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen. (Archivbild)
© KEYSTONE/PETER KLAUNZER
Nicolas A. Rimoldi ist anfangs September vor dem Luzerner Kantonsgericht gestanden und musste sich gegen mehrere Vorwürfe verteidigen. Jetzt liegt das Urteil vor und für den «Mass-Voll»-Präsidenten sieht es nicht gut aus: Er wird wegen mehrfacher Nötigung und Störung des Polizeidienstes schuldig gesprochen.

Mit dem Urteil gibt sich Rimoldi aber nicht zufrieden und will es ans Bundesgericht weiterziehen. Noch am 6. September beteuerte er vor dem Kantonsgericht, er habe sich stets massvoll verhalten.

Was wird Rimoldi vorgeworfen?

Es geht unter anderem um den Bundesratsbesuch im Verkehrshaus Luzern im Oktober 2021, als Rimoldi ein Polizeifahrzeug an der Wegfahrt hinderte. Weiter machte sich Rimoldi an Demonstrationen, bei denen Strassen blockiert und Autofahrerinnen und Autofahrer an der Weiterfahrt gehindert wurden, strafbar.

Schon 2022 wurde Rimoldi wegen Nichttragens einer Hygienemaske, des Missachtens von Anordnungen von Sicherheitspersonal, mehrfacher Nötigung, mehrfacher Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen, Störung des Polizeidienstes und Hinderung einer Amtshandlung vom Luzerner Bezirksgericht für schuldig befunden. Schon damals akzeptierte er den Entscheid nicht und ging in Berufung.

Mehrfache Nötigung an Kundgebung

An einer nicht bewilligten Demo im Juli 2021, die Rimoldi selbst mitorganisierte, soll er rund 500 Demonstrierende auf eine Strasse geführt haben und so mehrere Verkehrsteilnehmer an der Weiterfahrt gehindert haben.

Laut Rimoldi soll es sich bei der Kundgebung um eine spontane Aktion gehandelt haben, die nicht bewilligungspflichtig ist. Das sah die Staatsanwaltschaft anders. Die Demo sei zeitgleich wie die wöchentlichen unbewilligten Abendspaziergänge über die Bühne gegangen.

Das Kantonsgericht bestätigt also das Urteil des Bezirksgerichts. Es legte, wie schon die Vorinstanz, eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen fest. Die Strafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren bedingt vollzogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und noch nicht begründet.

Rimoldi und seine Verteidigung scheinen den Sachverhalt anders auszulegen. So forderten sie vor dem Kantonsgericht einen Freispruch in allen Punkten und auch jetzt soll der Entscheid nicht akzeptiert werden.

Rimoldis Verteidiger, Hermann Lei, meinte dazu in einer Mitteilung: «Das Urteil ist enttäuschend und entspricht nicht unseren Erwartungen. Rimoldi hat sich unseres Erachtens massvoll und richtig verhalten». Als Nächstes will der «Mass-Voll»-Chef das Bundesgericht über den Fall urteilen lassen.

Schwere Vorwürfe von «Mass-Voll» an Richter

Wie mit dem Urteil zeigt sich «Mass-Voll» auch von dessen Verfassern wenig begeistert, wie «Zentralplus» berichtet. Über die Richter schreiben sie: «Alle drei sind Mitglieder von Parteien, die die menschenverachtende Covid-Politik aktiv unterstützt haben.» Die Richter, die den Grünen, der SVP und der FDP angehören, würden nicht unparteiisch urteilen können, da ihre Wahl und Wiederwahl vom Goodwill der Politik abhänge, so der Vorwurf von «Mass-Voll».

(red.)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 15. September 2023 15:52
aktualisiert: 15. September 2023 16:14