Drohnen und Foils neu erlaubt

Neue Regelungen am Hallwilersee: Kein Platz mehr für Schwimmer?

16. April 2024, 11:38 Uhr
Foils sind künftig auf dem Hallwilersee erlaubt, allerdings nicht in Ufernähe. (Archivbild)
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Per 1. Mai wird die Verordnung über die Schifffahrt im Aargau geändert. Neu dürfen beispielsweise Segelschiffe mit Foils auf dem Hallwilersee unterwegs sein. Auch die Regeln für Drohnen werden gelockert. Fachpersonen des Kantons Aargau sehen darin trotz Dichtestress auf Aargauer Gewässern keine Risiken.

Im Moment ist der Hallwilersee grösstenteils leer. Hie und da zieht ein Kursschiff einsam seine Kreise. Zwei, vielleicht drei Segler gleiten übers Wasser. Ein Bild, das sich im Sommer ändern dürfte. Neben Segelschiffen tauchen dann auch wieder mehr Motorboote, Stand-up-Paddler und natürlich Schwimmerinnen und Schwimmer auf.

Der Dichtestress auf Schweizer Gewässern sorgt seit einigen Jahren immer wieder für Gesprächsstoff, auch, weil es immer wieder zu Unfällen kommt. Und dennoch lockert der Regierungsrat nun die Bestimmungen für die Aargauer Schifffahrt.

Spezialisten des Kantons sehen keine zusätzliche Gefahr

Ab dem 1. Mai sind Segelschiffe mit Foils – das sind flügelähnliche Vorrichtungen, die den Rumpf ab einer gewissen Geschwindigkeit aus dem Wasser heben – neu auf dem Hallwilersee zugelassen. Ausnahme ist die innere Uferzone (150 Meter ab dem Uferrand), dort bleiben sie verboten. Weiterhin nicht erlaubt bleiben motorisierte Tragflügelboote, dafür sind Segelbretter mit Foils auf dem See, ebenfalls ausserhalb der inneren Uferzone, neu erlaubt.

Roland Balmer, Fachspezialist für Schifffahrt beim Aargauer Strassenverkehrsamt, sagt, dass die Gefahr durch Foils nicht steigt. «Wir hatten bisher schon Katamarane, die ähnlich schnell unterwegs sind», sagt er zu Radio Argovia. Wichtig sei, dass sie nicht in der Nähe des Ufers übers Wasser flitzen, wo sich der Grossteil der Schwimmenden aufhält. Und im Uferbereich bleiben sie eben weiterhin verboten.

Zu viele Spezialbewilligungen: Auch Regeln für Drohnen werden gelockert

Der Kanton erhält auch immer wieder Anfragen für die Verwendung von Drohnen, Modellflugzeugen oder anderen unbemannten zivilen Luftfahrzeugen. Diese sind über Aargauer Gewässern grundsätzlich verboten. Auch über kleinsten und ganz kleinen Gewässern, weshalb der Kanton für jeden Überflug eine Ausnahmebewilligung erteilen musste. «Das gilt zum Beispiel auch, wenn jemand über den Stadtbach in Lenzburg oder den Talbach in Thalheim fliegen wollte», sagt Mathias Rosskopf vom Aargauer Verkehrsdepartement. «Da mussten wir bisher im Schnitt einmal die Woche eine Sonderbewilligung ausstellen.»

Neu dürfen auch Drohnen über dem Hallwilersee fliegen.

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Deshalb wird das pauschale Verbot aufgehoben, stattdessen wurden anhand der Schifffahrtsverordnung sensible Gebiete definiert, über denen Drohnen und andere Fluggeräte weiterhin tabu bleiben.

Auch bei der Lockerung der Drohnen-Regelungen sieht Mathias Rosskopf bisher keine negativen Folgen. Man habe in der Vergangenheit nur wenige Beschwerden wegen Drohnen über Aargauer Gewässern erhalten. Rosskopf sagt aber auch: «Wir werden die Situation im Auge behalten und gehen, falls nötig, nochmals über die Bücher.»

(red.)

Quelle: ArgoviaToday
veröffentlicht: 16. April 2024 11:33
aktualisiert: 16. April 2024 11:38