Energiegesetz überarbeitet

Regierung will mehr Solaranlagen auf Luzerner Gebäuden: Wer nicht spurt, bezahlt

20. Februar 2024, 06:03 Uhr
In Sachen Photovoltaik hat der Kanton Luzern sein Potenzial noch nicht ausgenutzt. (Symbolbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Im Kanton Luzern sollen mehr Gebäude zu Solarkraftwerken werden. Die Kantonsregierung hat eine Gesetzesrevision vorgelegt, welche bei Dachsanierungen den Bau einer Photovoltaikanlage vorsieht. Die Vorgaben für Neubauten sollen verschärft werden.

Die Regierung beruft sich bei der Schaffung der Vorschriften auf den kantonalen Klima- und Energiebericht sowie auf Aufträge des Parlaments. Dieses wird voraussichtlich im Mai den Gesetzesentwurf beraten.

Solaranlagen auf Neubauten

Ziel der Änderungen des Energiegesetzes sei es, das Potenzial der Gebäude zur Solarstromproduktion besser zu nutzen, teilte die Kantonsregierung mit. Die Dächer im Kanton Luzern könnten mehr als das Doppelte des Stroms, den alle Haushalte verbrauchten, herstellen. Dazu müsse aber die Stromproduktion auf den Hausdächern mehr als verzehnfacht werden.

Die Regierung will deswegen die Schrauben bei Neubauten anziehen. Heute müssen diese nur einen Teil der Elektrizität, welche sie selbst benötigen, auch selbst herstellen. Neu soll das Stromerzeugungspotenzial des Dachs angemessen ausgenutzt werden.

Der Kanton Luzern will künftig das gesamte Potenzial des Dachs eines Neubaus für die Stromproduktion ausschöpfen.

© KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Auch bei Sanierungen

Zur Stromproduktion ausgerüstet werden müssen neu auch bestehende Bauten, wenn ihr Dach saniert wird. Eine Dachsanierung liegt dann vor, wenn bei einem Schrägdach die Ziegel und bei einem Flachdach die Abdichtung ersetzt werden.

Photovoltaikanlagen müssen nicht zwingend auf dem Hausdach platziert werden. Sie sollen auch auf einem anderen Dach innerhalb einer Häusergruppe errichtet werden dürfen. Als Beispiele nennt die Regierung einen Stall bei einem Bauernhaus.

Strafzahlung bei Weigerung

Hauseigentümer, die keine Solaranlage installieren wollen, müssen eine Ersatzabgabe zahlen. Ausnahmen oder Erleichterungen sollen möglich sein, wenn ein Dach nach einem Unwetter oder Feuer saniert werden muss oder bei Häusern, die unter Denkmalschutz stehen.

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Mit der Gesetzesrevision will die Luzerner Regierung auch die Voraussetzung für ein Reserve-Gaskraftwerk schaffen. Es sei aber unklar, ob der Bund ein solches Kraftwerk im Kanton Luzern realisieren wolle, heisst es. Es gehe darum, dem Bund im Sinne der Versorgungssicherheit Hand zu bieten. Im Idealfall komme ein solches Kraftwerk nie zum Einsatz.
(red./sda)

Quelle: PilatusToday
veröffentlicht: 20. Februar 2024 05:56
aktualisiert: 20. Februar 2024 06:03